Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 49

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den Pflegebedürftigen und vielleicht bei den Unter-Dreijährigen noch etwas zu tun. Wir kennen verschiedene Fälle, bei denen es notwendig wäre, eine Novellierung durchzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.07

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte kurz darauf eingehen, dass man beklagt hat, die Zahlen würden nicht allen gleich zur Verfügung stehen. Dieses Zahlenmaterial ist dem Statistischen Handbuch des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu entnehmen. Wenn sich schon die Abgeordneten selbst nicht darum kümmern können, so stehen doch allen Klubs exzellente Mitarbeiter zur Verfügung, die jederzeit in der Lage sind, ihre Klubs und ihre Abgeordneten mit diesem Zahlenmaterial zu versorgen. Wenn Sie diese Bitten an die eigenen Klubmitarbeiter weitergeben, dann werden Sie in Zukunft über all diese Zahlen verfügen können. Denn es mag schon sein, dass es für uns einigermaßen lästig ist, uns durch die Zahlen zu wühlen. Aber wir bekommen das sicherlich "mundgerecht" zubereitet.

Im Übrigen möchte ich nur sagen, dass wir sehr glücklich darüber sind, in einem Land und in einer Zeit zu leben, in der ältere Menschen eine gesicherte Existenz haben. Früheren Sozialberichten ist zu entnehmen, dass Pensionisten zu einem Großteil nicht zur armutsgefährdeten Menschengruppe gehören. Die Wirtschaft weiß um die Kaufkraft der Pensionisten Bescheid, sie richtet Werbung und Angebot auf diese gute Kundschaft aus.

Ich bin stolz darauf, dass wir in der Zweiten Republik unter Federführung der Sozialdemokraten ein Sozialsystem geschaffen haben, das Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, von Almosen, ihren Angehörigen oder karitativen Organisationen großteils unabhängig macht und sie statt dessen selbstbestimmt an den gesellschaftlichen Angeboten partizipieren lässt.

Ein Generationenvertrag mit Umlageverfahren sichert die Wertbeständigkeit der Pensionen am besten. Private Pensionskassen mit Kapitaldeckungsverfahren können diese Sicherheit niemals geben.

Zutiefst verunsichert über die Pensionsversicherung, die wir in der Wiener Ärztekammer haben – lieber Erwin (in Richtung des Abg. Dr. Rasinger), auch wenn du liest! –, die von meiner Generation derzeit die für die meisten von uns unerreichbare Ansparsumme von 3 367 200 S benötigt und eine Arbeitsleistung unabhängig vom Geschlecht, also für Männer und Frauen, bis zum 65. Lebensjahr verlangt – erst dann hat man eine monatliche Pension in der Höhe von 12 200 S erreicht –, schätze ich umso mehr unser Sozialversicherungssystem, das weder eine derart lange Arbeitsdauer noch derart hohe Einzahlungen, die diese Ansparsumme möglich machen, voraussetzt.

Seit dem Jahre 1985 verschlechtern sich jedes Jahr die Bedingungen für die jungen Ärzte in diesem Pensionssystem massiv. Wer wie ich auch tagtäglich die Brutalität mancher Privatversicherungen im Umgang mit dem Privatversicherten erlebt, kann kein Vertrauen in diese Institutionen haben, die nur danach trachten, ihre eigenen Gewinne kundenunfreundlich zu maximieren, die Intimsphäre ihrer Klienten brutal missachten sowie immer wieder einen Bruch der Schweigepflicht der Ärzte zu erzwingen versuchen. Wer wie ich diese unerfreulichen Tatsachen so hautnah erlebt, so häufig damit konfrontiert ist, schätzt unser gutes, soziales und gesichertes Pensionssystem umso mehr.

Obwohl der Beirat für Renten- und Pensionsanpassung einen Anpassungsfaktor von 1,004 vorschlug, hat man sich in Gesprächen mit Pensionistenvertretern auf die Anpassung von 1,006 geeinigt. Bei niedrigeren Pensionen wurden Sockelbeträge eingeführt, um den Ärmeren mehr zu geben, was ich für sozial ausgewogen halte.


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