Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 57

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genau das Gegenteil will, Frau Ministerin Prammer! Eine Alleinerzieherin geht zum Verfassungsgerichtshof, weil sie die Wahlmöglichkeit in der Kindererziehung gewahrt haben möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Ich hoffe, sie hat damit Erfolg.

Ich glaube, man sollte bei dieser Debatte aber auch anschneiden, in welch prekärer Situation die Krankenversicherungsträger derzeit insgesamt sind. Nach drei relativ erfolgreichen Jahren, in denen man das Defizit einschränken konnte, in denen es sogar zu Milliardenüberschüssen gekommen ist, zeigen die ersten drei Vierteljahre des Jahres 1999, dass sich heuer ein Verlust in der Größenordnung von zirka 3 Milliarden ergeben wird. Es hätte mich schon sehr interessiert, was man im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erwägt, denn man muss doch schnell handeln, um diese Sache wieder in den Griff zu bekommen, und was man vor allem im Bereich der explodierenden Höhe der Arzneimittelausgaben zu tun gedenkt.

Ich glaube, wir alle wissen, dass sehr viel zu tun ist. Momentan geschieht nichts, es wird weiter verschoben. Da haben wir Freiheitlichen natürlich eine andere Position. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Reitsamer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Frau Abgeordnete, bitte.

12.42

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Antrag sind zwei wesentliche Punkte verknüpft: zum einen die Korrektur in Sachen Kindererziehungszeiten – damit möchte ich mich nicht beschäftigen, weil Frau Kollegin Heinisch-Hosek das in ihrer Erstrede abhandeln wird –, und zum zweiten die Krankenversicherung für Gemeindevertreter.

Alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung – das war ein Ziel von uns, und ich bekenne mich nach wie vor zu diesem Ziel im Sinne von mehr Gerechtigkeit und im Sinne unserer Solidargemeinschaft. Wenn man aber in Österreichs Gemeindestuben schaut, speziell in den vielen kleinen Gemeinden, dann weiß man auch über die Höhe der Sitzungsgelder Bescheid. Mit dieser heutigen Maßnahme wird die Einbeziehung der Gemeindemandatare in die Krankenversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz mit 1. Jänner 2000 wirtschaftlich abgefedert. Das heißt, sie sind mittels einer vertretbaren Lösung im System, die sogar der Gemeindebund für praktikabel hält.

Wir haben heute aber auch einen Initiativantrag eingebracht. Es wird auch einen Abänderungsantrag geben, den ich noch einbringen werde, der damit im Zusammenhang steht. Dieser Initiativantrag – auf diesen möchte ich zuerst eingehen – beschäftigt sich mit der Verlängerung der so genannten Aufleb-Stiftung, also der Stiftung für Beschäftigte in der Lebens- und Genussmittelbranche. Diese Einrichtung soll zwar insgesamt nicht verlängert werden – das Auslaufen ist für Ende 2003 vorgesehen –, aber der Eintritt soll ein Jahr länger, nämlich bis Ende 2000, möglich sein. Es wird damit gerechnet, dass noch zirka 1 000 Menschen in diese Stiftung eintreten werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass diese Arbeitsstiftung Aufleb als Best Practice Project in der EU anerkannt wurde. Es wurden 6 000 ArbeitnehmerInnen aus 1 275 Betrieben betreut, und die Vermittlungsquote liegt bei 87 Prozent.

Ein weiterer Punkt ist, dass bei der Altersteilzeit und beim Solidaritätsprämienmodell zwar der Schutz der Bemessungsgrundlage in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung gewährleistet ist – das heißt, die Betroffenen haben jene Bemessungsgrundlage, die sie vor ihrer selbst gewählten Arbeitszeitverkürzung hatten –, für den Bereich der Unfallversicherung ist das jedoch unterblieben und soll mit diesem Antrag heute repariert werden, um bei einem allfälligen Arbeitsunfall jede Schlechterstellung hintanzuhalten.

Ich darf hiemit folgenden Antrag einbringen:


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