Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 66

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Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird vor Z 1 folgende neue Z 1 eingefügt:

"1. In § 135 Abs. 3 entfallen die letzten drei Sätze."

2. Die Ziffern 1 und 1a (alt) in Artikel 1 werden durch die Bezeichnungen "1a" und "1b" ersetzt.

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Die Verwaltungskosten sind also bei weitem nicht so hoch, wie sie von den Regierungsparteien als Begründung für die Einführung der Krankenscheinsteuer angegeben wurden. Es hat sich klar gezeigt – und Sie haben es selbst in mehreren Presseaussendungen gesagt –, dass die Abrechnung pro Krankenschein nur 5 S kostet. Wenn wir eine Krankenscheinsteuer von 5 S einführen würden, wäre das eine Bagatellabgabe, deren Verwaltungskostenwesen ein Vielfaches dieser 5 S ausmachen würde. Daher sind wir für eine ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr.

Die Regierung ist sich schon darüber im Klaren, dass diese Krankenscheinsteuer offensichtlich nicht mehr gerechtfertigt ist, weil eben die Abrechnung nur 5 S pro Patient kostet. Daher bin ich zuversichtlich, dass die Regierungsparteien heute unserem Antrag auf Abschaffung der Krankenscheinsteuer zustimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als letzte Rednerin zu diesem Punkt zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Ridi Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.22

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Frau Bundesministerin Prammer hat in ihren Ausführungen gesagt, dass es nunmehr in der Pensionsreform ab dem Jahre 2000 eine unglaubliche Verbesserung für Frauen gibt und auch auf jüngere Frauen Rücksicht genommen werden soll. – Ja, da sind wir d’accord, aber ich glaube, dass es notwendig ist, auch eine Gleichstellung für so genannte Trümmerfrauen zu erzielen.

Alterssicherung für die Frauen ist uns, der ÖVP, mit unserem Sozialsprecher Gottfried Feurstein ein enorm wichtiges Anliegen, denn wir wissen, dass sich einerseits die Ungleichheit im Erwerbsleben noch im Alter fortsetzt, dass aber andererseits die Unterbrechung durch die Kindererziehung und die Anrechnung der Kindererziehungszeiten noch zu wenig bringt in Bezug auf Pensionszeiten. Daher hat die ÖVP schon im Jahre 1991 erreicht – und zwar eingebracht und erreicht –, dass die Kindererziehungszeiten in die Pensionsberechnung eingerechnet werden.

Worum es heute geht, wurde schon von vielen VorrednerInnen erwähnt. Ich möchte das nur noch einmal zusammenfassen. Es geht, wie ich schon eingangs angemerkt habe, im Besonderen um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für Frauen, die vor dem 1. September 1941 geboren wurden, noch nicht in Pension sind und ihren Stichtag für die Pension ab dem 1. Jänner 2000 haben. Daher ist eine Nachjustierung der Pensionsreform 2000 notwendig.

Die nun zu beschließende Meistbegünstigungsklausel, wonach bei der Pensionsberechnung die jeweils günstigere Bestimmung anzuwenden ist, geht auf einen Antrag seitens der ÖVP zurück, und wir freuen uns auf die Abstimmung über diesen nächsten notwendigen Schritt für diese Frauengruppe.


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