werden die Nebenerwerbsbauern zu Doppelbeitragszahlern erklärt. (Abg. Dr. Feurstein: Nicht jetzt! Nicht mit der heutigen Vorlage!) Sie haben das bestritten, aber die Frau Ministerin – und Sie befinden sich ja noch in einer "Regierung alt", wie Sie gesagt haben – hat Ihnen erklärt, dass man die Bauern nicht ausnehmen darf. Aber Sie als Sozialsprecher der ÖVP können das nicht offen einbekennen. Sie haben für eine Berufsgruppe, nämlich für die der Bauern, die Situation in der Krankenversicherung deutlich verschlechtert. (Abg. Dr. Feurstein: Aber nicht mit der heutigen Vorlage! Das wissen Sie genau!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn hier von der "Regierung neu" gesprochen wird, die nun zu bilden sei, Herr Kollege Feurstein, so gebe ich Ihnen vollkommen Recht: An dieser "Regierung neu" zweifle ich genauso wie Sie, aber Sie sind ja schon fast im Bettchen dieser Neuauflage der "Regierung alt", und wir werden sehen, was diese für Österreich bringen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ab dem Jahr 2000 besteht die uneingeschränkte Verpflichtung zu mehrfacher Krankenversicherung. Das ist es, was sich ändert. Das heißt, das bringt mehr Beiträge für die Krankenkassen. Eine Einnahmequelle für die Krankenkassen wurde durch die Aufhebung der Subsidiarität erschlossen. Aber die Krankenkassen haben trotzdem ein Riesendefizit zu erwarten, 3 Milliarden Schilling werden für das Jahr 1999 prognostiziert.
Wenn die Abgänge so hoch sind, muss man daran zweifeln, ob die soziale Krankenversicherung überhaupt noch in der Lage ist, ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Leistungen werden ganz eindeutig gekürzt, die Zahl der chefärztlichen Bewilligungen steigt, die Rezeptgebühr wird angehoben, Leistungen werden nicht mehr bezahlt. Das ist eine deutliche Schlechterstellung für die Patienten.
Bei den Arzneimitteln kommt es zu einer Steigerung von 14, 15 Prozent und mehr pro Jahr. Das ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Ärzte mehr verordnen – die Anzahl der verordneten Medikamentenpackungen ist seit Jahren gleich geblieben –, aber die Medikamente sind spezieller geworden, sind teurer geworden, weil sie besser geworden sind. Wir wollen den Patienten die besseren Medikamente nicht vorenthalten, daher muss man schauen, wie man diese Finanzierungslücke schließen kann.
Meine Damen und Herren! Der Zustand hinsichtlich der Wahlärzte, dass nur 80 Prozent der Wahlarztkosten zurückerstattet werden, ist nicht haltbar. De facto sind es ja noch viel weniger, wenn man auch mit inkludiert, dass die 50 S an Krankenscheinsteuer abgezogen; bei einer einmaligen Ordination beim Wahlarzt werden etwa 20 bis maximal 30 Prozent rückerstattet.
Daher sind wir der Meinung, dass die Krankenscheinsteuer, die Krankenscheinabgabe von 50 S wieder in Frage zu stellen ist, denn die Regierung hat bei der Debatte um die Wahlarztkosten erklärt, dass deswegen nur diese 80 Prozent und nicht 100 Prozent rückerstattet werden, weil die Abrechnung pro Patient etwa 100 S ausmacht, während die Abrechnung beim Kassenarzt pro Patient nur 5 S ausmacht. Die Einführung der Krankenscheinsteuer hat man damit begründet, dass die Verwaltungskosten für die Abrechnung der Krankenscheine so hoch sind.
Das heißt, Sie haben sich hier selbst deutlich widersprochen. Wenn die Abrechnung für Kassenärzte nur 5 S pro Schein ausmacht, dann können wir das ersatzlos streichen, und daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger zum Antrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999) (41/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (9 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle beschließen: