Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 64

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13.13

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie meine Kollegin, Frau Abgeordnete Reitsamer, bereits angekündigt hat, möchte ich mich in meinem Redebeitrag nur mit dem Abänderungsantrag zum Antrag 41/A der Beilagen, der im Sozialausschuss eingebracht wurde, auseinander setzen.

Dieser Abänderungsantrag bewirkt, dass eine kleine Gruppe von Frauen, die vor dem 1. September 1941 geboren wurden, in den Genuss der besseren Bewertung von Kindererziehungszeiten kommt und ist von dem Grundprinzip getragen, dass Verbesserungen in der Pensionsversicherung allen zugute kommen sollen, auch jenen, die durch Übergangszeiten speziell geschützt wurden.

Um eine Anhebung des faktischen Pensionsalters zu erreichen, wurden mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 die Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension geändert. Davon wurden jene Personen ausgenommen, die am Tag des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits das Frühpensionsalter erreicht hatten. Für diesen Personenkreis sind demnach weiterhin die vor dem 1. September 1996 geltenden Bestimmungen über die Pensionsberechnung anzuwenden, wenn sie für sie günstiger sind.

Dahinter steht folgender Gedanke: Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Novelle bereits das Frühpensionsanfallsalter erreicht hat, soll jedenfalls vor allfälligen Verschlechterungen im Leistungsrecht geschützt sein. Durch die Pensionsreform 1997 wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2000 die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung angehoben, und zwar auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende. Konkret in Zahlen ausgedrückt bedeutet das eine Anhebung von 6 500 S auf 8 312 S ab dem Jahr 2000.

Mit der im vorgeschlagenen Abänderungsantrag enthaltenen Regelung soll nunmehr sichergestellt werden, dass Frauen, die vor dem 1. September 1941 geboren wurden, beziehungsweise Männer, die vor dem 1. September 1936 geboren wurden und noch nicht in Pension sind, auch in den Genuss der verbesserten Anrechnung der Kindererziehungszeiten kommen können. Das heißt, dass die alte Rechtslage nur dann anzuwenden ist, wenn sie für die Versicherten günstiger ist.

Allerdings möchte ich anmerken, dass es noch immer keine verursachergerechte Finanzierung der Kindererziehungszeiten gibt. Diese werden nur zu einem sehr geringen Teil über den Familienlastenausgleichsfonds, der noch dazu sehr hohe Überschüsse aufweist, finanziert. Der größte Teil kommt aber aus dem Bundesbeitrag.

Für uns Sozialdemokraten ist eine verursachergerechte und daher zuordenbare Finanzierbarkeit der Kindererziehungszeiten von allerhöchster Priorität. Für uns geht es in diesem Zusammenhang auch um die Wichtigkeit der eigenständigen Alterssicherung für Frauen und die Weiterentwicklung des Pensionssystems in diese Richtung. Entscheidend dafür ist, dass Frauen Erwerbschancen haben und sie auch nutzen können. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss jedenfalls gegeben sein, um Frauen Wahlmöglichkeiten einzuräumen. Zu diesem Zweck müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden sein und bedarfsorientierte Öffnungszeiten gemäß den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt anbieten.

Der von den konservativen Kräften unseres Landes immer wieder indirekt prolongierte Weg, "Frauen zurück an den Herd!", ist für uns Sozialdemokraten untragbar, denn er schließt ein selbstbestimmtes Leben für Frauen aus. Wir stehen zum österreichischen Pensionssystem, das letztendlich nur durch ausreichende Beschäftigung finanzierbar ist. Und dafür werden wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.17

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr wohl, Herr Kollege Feurstein,


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