Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 63

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Änderungsgesetz eine gravierende Belastung für die Landwirtschaft beinhaltet. Daran gibt es keinen Zweifel.

Ich glaube nicht, Herr Kollege Feurstein, dass von Seiten der Bauernschaft der Wunsch bestanden hat, dass es zu dieser Änderung kommt. Man muss sich nur Folgendes vorstellen: Die Nebenerwerbsbauern haben bisher ihre Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge je nachdem, in welchem Betrieb sie als Nebenerwerbsbauern tätig gewesen sind, einbezahlt. Ab jetzt, Herr Kollege Feurstein, dank Ihrer Initiative, müssen die Bauern doppelte Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die Nebenerwerbsbauern müssen ab Jänner 2000 auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Bauernkrankenkasse bezahlen. (Abg. Haigermoser: Dann dürfen sie auch zweimal krank sein!) – Zweimal krank sein und dann zweimal konsumieren, das geht einfach nicht. Sie greifen den Bauern, die gravierende Einkommenseinbußen hinzunehmen haben, jetzt noch einmal in die Tasche. Das ist Ihre Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Feurstein! Es ist sowieso ein sozialpolitischer Skandal nach dem anderen, den man den Bauern antut. (Abg. Haigermoser: Stimmt das, Feurstein? – Abg. Dr. Feurstein: Überhaupt nicht!) Die durchschnittliche Bauernpension, Herr Kollege, beträgt rund 7 000 S. Nach einem Leben voll Arbeit, nach 20, 30, 40 Jahren schwerster Bauernarbeit, werden die Bäuerinnen und die Bauern in diesem Land, in diesem ach so reichen Land, mit 7 000 S abgespeist! Ist das ein Skandal, oder finden Sie das in Ordnung?

Oder, Herr Kollege Feurstein: Die Nebenerwerbsbauern müssen Arbeitslosenbeiträge einzahlen. Wenn sie dann arbeitslos werden ... (Abg. Edler: Das müssen andere auch zahlen!)  – Aber die bekommen dann Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos werden. Die Nebenerwerbsbauern jedoch – das wissen Sie gar nicht, Herr Kollege Edler, das wissen Sie nicht einmal! – müssen Arbeitslosenbeiträge einzahlen – das ist gesetzlich geregelt und auch in Ordnung –, aber dann, wenn sie arbeitslos werden und sie einen Betrieb mit einem Einheitswert von über 50 000 S besitzen, bekommen sie keinen Schilling. Die Häftlinge erwerben – auch dank Ihres Beschlusses, Herr Kollege Feurstein – mit ihrer Haftzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber die Nebenerwerbsbauern, die doppelt arbeiten, müssen einzahlen und bekommen keines. (Abg. Haigermoser: Da tun sich ja Abgründe auf!)

Herr Kollege Feurstein! Sie beschließen einen sozialpolitischen Skandal nach dem anderen für die Bauern, und Sie werden demnächst die Rechnung präsentiert bekommen – das sage ich Ihnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich nochmals Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Ministerin.

13.12

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen, was Frau Abgeordnete Aumayr gesagt hat. Ich denke, es war eine gute und eine wesentliche Entscheidung, die hier im Hohen Haus getroffen wurde, alle Erwerbseinkommen gemeinsam und solidarisch in das System aufzunehmen. Da einzelne Berufsgruppen herauszunehmen, finde ich genau nicht solidarisch.

Ich glaube, dass es darum geht, nicht aus den Augen zu verlieren, dass das System für alle gleich sein muss, dass alle die Grundbedingungen erfüllen müssen. Es bringt nichts, parallel dazu auch die Diskussionen zu eröffnen, was wir uns in der Krankenversicherung noch alles leisten können und was wir uns nicht mehr leisten können, und Ausnahmesysteme gutzuheißen, die uns nicht gewährleisten, ein entsprechendes Solidarsystem, gerade auch in der Krankenversicherung, zu haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


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