Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 62

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Durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 wurde unter anderem die Ausnahme von der Krankenversicherung nach dem B-KUVG für nach anderen gesetzlichen Bestimmungen in der Krankenversicherung verpflichtete Gemeindevertreter mit Wirksamkeit 1. Jänner 2000 ersatzlos gestrichen. Das wissen Sie alle. Diese Maßnahme geht zurück auf die Entschließung des Nationalrates vom 2. Oktober 1996, mit der die Bundesregierung ersucht wurde, "die Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen ... zu erarbeiten".

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entschließung wurden in allen Sozialversicherungsgesetzen die bestehenden Ausnahmebestimmungen aufgehoben.

Die Kostenbelastung der Gemeinden durch die Einbeziehung der Gemeindevertreter in die Krankenversicherung nach dem B-KUVG ergibt sich vorrangig aus dem Institut der Mindestbeitragsgrundlage, da davon auszugehen ist, dass der überwiegende Teil der monatlichen Entschädigungen von Gemeindevertretern unter der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit 6 390 S liegt. Um unbillige Ergebnisse im Zusammenhang mit der Aufhebung dieser Subsidiaritätsbestimmungen zu vermeiden, ist eben vorgesehen, im Rahmen der nächsten B-KUVG-Novelle eine systemkonforme Lösung dieser Problematik vorzuschlagen. Die Änderungen sind auch schon zitiert worden, ich glaube, ich kann es mir ersparen, sie noch einmal zu wiederholen.

Ich möchte auch in Bezug auf die Kinderbetreuung beziehungsweise Kindererziehungszeiten noch auf die Ausführungen einiger Debattenredner/rednerinnen eingehen. Zum einen sollten wir auch nicht vergessen: Am 1. Jänner 2000 werden die Anrechnungen für die Kinderbetreuungszeiten enorm verbessert. Wir wissen noch nicht, was das wirklich bedeuten wird. Ich habe mir aus diesem Grund angesehen, wie denn die derzeitigen Anrechnungen von Kindererziehungszeiten wirken. Ich habe nur einen Bereich herausgenommen, um das hier auch einmal zu dokumentieren, nämlich bei der normalen Alterspension – das Ganze ist eine Stichprobe des Neuzugangs 1996 – werden immerhin bei 4 500 Frauen – nehme ich fast an – die Pensionsleistungen für Kindererziehung zur Pension in der Höhe von 900 S gewährt und angerechnet. Das heißt, das ist ein enormer Beitrag dazu, dass gerade auch Frauen entsprechende Pensionen erhalten können.

Aber ich möchte an dieser Stelle schon noch einmal Folgendes in den Mittelpunkt stellen: Es wird in Zukunft – wir haben vom Umlagesystem gesprochen, wir haben vom Solidarsystem gesprochen – natürlich darum gehen, jungen Menschen die Perspektiven weiterhin offen zu lassen, aber es wird vor allen Dingen darum gehen, Frauen den Zutritt zur Beschäftigung, zur Erwerbstätigkeit entsprechend breit zu öffnen. Das werden Kindererziehungszeiten nicht wettmachen, sondern nur ergänzen können, denn zur eigenständigen Alterssicherung für sich selbst ist eben die eigenständige Erwerbstätigkeit das Zentrum, aber darüber hinaus, so glaube ich, brauchen wir sie für die Solidargemeinschaft, um unserem Pensionssystem natürlich auch entsprechende Zukunftsperspektiven zu geben.

Diesem Anliegen sollten meines Erachtens die großen Anstrengungen in den nächsten Jahren gelten: Wie kann es uns gelingen, die Situation für Frauen beim Zutritt zur Erwerbstätigkeit zu verbessern? Gleichzeitig erhöht sich ja damit für sie auch der Zutritt zu einer besseren Situation im Alter wesentlich. – So viel dazu. Viele andere zusätzliche Überlegungen sollen noch angestellt werden.

Ich freue mich heute schon darauf, dass gerade diese neue Regelung bezüglich der Kindererziehungszeiten, die ab dem 1. Jänner 2000 in Kraft treten wird, viele Frauen in Zukunft spüren werden, weil ich überzeugt davon bin, dass sie es sich verdient haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.08

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Feurstein! Keinen Zweifel gibt es daran, dass dieses Sozialversicherungs-


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