Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 68

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Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1 Z 1a (neu) (§ 563 Abs. 19), Artikel 2 Z 1 sowie Artikel 3 Z 1a in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

3. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird (43/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich habe wunschgemäß Ihre Redezeit mit 10 Minuten begrenzt. – Bitte.

13.31

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem der Pflegevorsorge, das 1993 mit der Einführung des erhöhten Pflegegeldes angeblich einem positiven Ergebnis hätte zugeführt werden sollen, stellt sich jedes Jahr wieder. Das Problem stellt sich deshalb, weil Sie seit 1993 mit dem Pflegegeld nichts anderes im Sinn haben, als es ständig zu reduzieren und scheibchenweise zu demontieren. Wie könnte es sonst sein, dass auch heuer wieder gerade das Pflegegeld, und ausschließlich das Pflegegeld, nicht valorisiert wird? – Seit 1996 gibt es die Valorisierung nicht mehr, und das ist de facto ein Verlust von mehr als 7 Prozent für jeden pflegebedürftigen Menschen in Österreich.

Angeblich gibt es für diese Valorisierung kein Geld. Ich frage Sie: Was machen Sie denn mit dem Geld, das durch die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge lukriert wird? – Diese Erhöhung ist doch ausschließlich für die Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes erfolgt. Wo sind denn die Mittel aus den Sozialversicherungsleistungen, die Jahr für Jahr ansteigen? Sie sagen ja, es werden immer mehr sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse geschaffen – also muss auch mehr Geld eingenommen worden sein!

Wir wissen schon, wo das Geld ist. Sie verwenden es zum Stopfen der Löcher im Budget und geben es nicht an die Betroffenen weiter. Das halten wir in Österreich wirklich für fatal! Zuerst sagt man den DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen, sie müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen – man hat die 0,8 Prozent Erhöhung mit dem Hinweis eingeführt, dass dieses Geld ausschließlich der Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes dient –, und dann verschieben Sie diese Einnahmen in irgendwelche anderen Kanäle des Budgets. Diese Situation ist für uns behinderte Menschen in Österreich nicht haltbar!

Aber die Nicht-Valorisierung seit fünf Jahren ist nicht das einzige Problem, das sich für behinderte und pflegebedürftige Menschen immer wieder und laufend auftut. Sie waren es, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, die beschlossen haben, dass Pflegeheim-Bewohnern und BewohnerInnen von Behinderten- und Altenheimen das Taschengeld um 50 Pro


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