Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 71

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den Bundesländern gemeinsam zu einer Lösung kommen. In einer so schwierigen Lebensphase sollte zumindest eine gewisse rechtliche Sicherheit vorhanden sein.

Zur Valorisierung, Frau Kollegin Haidlmayr. Wir sollten uns überlegen – wir haben darüber schon ein paar Mal diskutiert –, ob es nicht vielleicht bessere, zielführendere Maßnahmen gäbe. Ich sehe nach wie vor das Problem, und wir haben das ... (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. )  – Warten Sie, ich komme schon noch darauf zu sprechen.

Wir haben das Problem auch schon bei der Einführung des Pflegegeldes gehabt: Das Geld wird oft eins zu eins für Pflegeplätze bezahlt. Wir brauchen eben auch Pflegeplätze. Es kann leider nicht jeder sein Leben selbstbestimmt führen. Das Problem ist, dass die Mittel oft eins zu eins in diese Einrichtungen gehen und es lediglich zu einer Bundesfinanzierung kommt, die andere öffentliche Haushalte entlastet beziehungsweise privaten Anbietern zugute kommt.

Die Zielsetzung des Pflegegeldes, dass jene Personen, die dieser Pflege bedürfen, sich Hilfe zukaufen und damit ein besseres tägliches Leben gestalten können, geht aber dabei nicht in die richtige Richtung, weil dadurch die Pflegeplätze für die Pflegebedürftigen nicht billiger werden.

Ich würde mir wünschen, dass wir uns wieder ähnlich kreative Maßnahmen überlegen wie bei der letzten Novelle, dank der durch den verbesserten Zugang zur Stufe 4 immerhin 16 000 Begünstigte monatlich fast 3 000 S mehr erhalten haben. Frau Kollegin Haidlmayr, das ist immerhin im Gesamtvolumen eine Erhöhung von 2,5 Prozent gewesen. (Abg. Haidlmayr: Wo? Wer? Wann?)  – So viel noch zu Ihrer Frage.

Zum Taschengeld möchte ich noch Folgendes feststellen: Ich weiß aus eigener Erfahrung, weil ich leider familiär auch von diesem Problem betroffen war, dass es viele Notwendigkeiten gibt, die bei einem Pflegeplatz nicht zur Verfügung gestellt werden. Das fängt bei der Wäsche an, die man kaufen muss, weil sich die Menschen körperlich verändern, und geht über den Friseur bis hin zum Haarshampoo und dergleichen. Besonders schmerzhaft ist das insbesondere für jene Menschen, die als einziges Einkommen nur das Taschengeld haben, denen nicht die erwähnten 20 Prozent der Pension bleiben. Vielleicht ist es uns möglich – auch das ist wieder ein Problem, das wir mit den Ländern regeln müssen, das ist klar, weil wir das in den Länderverpflichtungen haben –, zumindest für diese Personengruppe eine Regelung zu finden. (Abg. Haidlmayr: Das war ja vorhanden, das haben Sie ja gestrichen!)

Frau Kollegin Haidlmayr! Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu sprechen. Ich würde Sie aber bitten, wirklich zu versuchen, mit uns gemeinsam einen konstruktiven Weg des Machbaren zu gehen und uns auch zuzubilligen, dass auch wir bemüht sind, das Bestmögliche für die betroffenen Personen zu erreichen – im Konsens mit allen Stellen, die dafür Verantwortung tragen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.47

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich weiß, dass das Befassen mit Behinderten, mit Behindertenpolitik eine Sache ist, der wir uns immer widmen müssen. Es ist eine Politik von vielen, größeren und kleineren Schritten. Ich weiß, dass es in diesem Bereich immer Wünsche gibt, und zwar auch berechtigte Wünsche, aber ich möchte doch auch darauf hinweisen, dass gerade in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren viel geschehen ist.

Es gibt derzeit mehr als 300 000 Personen in Österreich, die Pflegegeld beziehen. Es gibt in Österreich auch eine hohe Zufriedenheit mit dem System: Immerhin 68 Prozent der Pflegegeldbezieher sind generell und auch mit ihrer Einstufung zufrieden. Ich glaube, das zeigt schon, dass es an und für sich ein sehr gutes Gesetz ist.


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