Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 81

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Steigerung enthält. 1,5 Prozent Mehrgehalt für Bezieher höherer Einkommen schlagen naturgemäß stärker zu Buche als 1,5 Prozent Plus für schwächere Einkommensgruppen. Für den Herrn Hofrat oder die Frau Senatsrat bringt diese Regelung auch in Zukunft einen größeren finanziellen Vorteil als etwa für den Amtsboten oder die Aufräumerin. Das Sprichwort "über einen Kamm scheren" oder das bekannte Gießkannenprinzip drängen sich da als Vergleich förmlich auf.

Der Hauptgrund, meine Damen und Herren, warum wir Freiheitliche diese Novelle ablehnen, ist, dass wieder nicht die Leistungen der Beamten, sondern in erster Linie das Dienstalter honoriert werden. Wir Freiheitlichen wollen nicht die Jahresringe belohnen, sondern wir streben eine leistungsbezogene Bezahlung an. Ich möchte Ihnen das anhand eines sehr einfachen Beispieles darlegen.

Ein Abteilungsleiter in der Finanzlandesdirektion – gehen wir einmal von einem Alter von 34 Jahren aus – verdient brutto 29 219 S. Ein 60-jähriger Abteilungsleiter erhält brutto 51 407 S. (Abg. Dr. Mertel: Welcher Dienstklasse?) Der Grund für diesen Unterschied – Frau Kollegin, das sind mehr als 20 000 S; das wissen Sie als Beamtin genauso wie ich (Abg. Dr. Mertel: In welcher Verwendungsgruppe ist er denn?)  – sind die bekannten Biennalsprünge. Wenn Sie sich aber die Funktionszulage dieser beiden Beamten ansehen (Abg. Dr. Mertel: In welcher Verwendungsgruppe?)  – hören Sie bitte zu! (Abg. Dr. Mertel: Auch bei den Journalisten gibt es so etwas!)  –, die dieselbe Arbeit leisten, dann werden Sie verstehen, warum wir dieses System für ungerecht und leistungsfeindlich halten. Der junge Beamte erhält eine Funktionszulage von 3 236 S, der ältere, der dieselbe Arbeit leistet, eine solche von 21 270 S. Das ist unglaublich und in Wahrheit auch nicht zu erklären. Das sind systemimmanente Schwächen, die Sie fortschreiben. Dabei können und wollen wir Sie nicht unterstützen.

Dass mit dem Sockelbetrag von 300 S bei den Aktivbezügen der soziale Aspekt nicht ganz außer Acht gelassen worden ist, möchte ich hier eindeutig positiv anmerken.

Zur Pensionserhöhung für die Beamten und Vertragsbediensteten, die ebenfalls mit 1. Jänner 2000 in Kraft tritt, ist ebenfalls kritisch anzumerken, dass auch da die soziale Ausgewogenheit fehlt. Pensionen von 1 000 S bis 7 000 S werden nämlich nur um 1,5 Prozent erhöht. Pensionen von 7 000 S bis 8 000 S dagegen werden linear ansteigend von 1,5 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben. Das heißt, dass ein Pensionist, der heuer brutto im Monat 8 112 S erhalten hat, ab dem 1. Jänner 2000 um 2,47 Prozent mehr bekommt. Seine Pension beträgt somit 8 312 S; Steigerung 200 S. Im Vergleich dazu muss sich ein Pensionist, der bisher weniger bekommen hat, nämlich 6 000 S, mit 6 090 S begnügen beziehungsweise zufrieden geben. Das ist insgesamt eine für uns unstimmige Kurve, auch wenn es richtig ist, dass höhere Beamtenpensionen ab einer Höhe von etwa 23 000 S brutto nur noch um 0,6 Prozent erhöht werden.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um im Zusammenhang mit den Beamtenpensionen doch auch etwas zu den ASVG-Pensionen zu sagen. Ein Plus von 0,6 Prozent für ASVG-Rentner ist mit Sicherheit kein Ruhmesblatt für eine Partei, die lange als die Arbeiterpartei in Österreich gegolten hat. Diese geringe Erhöhung liegt gerade an der Inflationsrate.

Wir Freiheitlichen sind der so genannten Nettoanpassung, die 1993 erstmals eingeführt worden ist, von Anfang an skeptisch gegenüber gestanden. Wir haben nämlich zu Recht befürchtet, dass sie, über die gesamte Bezugsdauer der Pension gesehen, zu einem Kaufkraftverlust gegenüber den Aktiveinkommen führt. Die Folge: Die Pensionisten, die zum Aufbau unseres Landes sehr viel beigetragen haben, können nicht so, wie sie es verdienen würden, an der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs teilnehmen.

Im Gegenteil: Die Höhe ihrer Pensionen fällt, ausgehend von einer relativ guten Anfangspension, im Laufe der Jahrzehnte immer deutlicher hinter die Aktiveinkommen zurück.

Zum Abschluss erwähne ich nur noch einen Vergleich, an dem auch deutlich wird, wie im Pensionsbereich noch immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Während ASVG-Pensionisten mit einer Erhöhung von 0,6 Prozent das Auslangen finden müssen, genehmigen sich zum Beispiel die Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark weit höhere Abschlüsse. Im Mai hat der Vor


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