Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 82

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stand der Arbeiterkammer Steiermark sowohl die Aktivgehälter als auch die Pensionen der Mitarbeiter um 2,1 Prozent angehoben. Und genau das ist es, was die Menschen in diesem Lande stört: Während die Masse unzumutbar belastet wird, gibt es in bestimmten Bereichen Nischen, in denen es sich privilegierte Minderheiten noch immer richten. Sie werden verstehen, dass wir aus all diesen genannten Gründen diese Vorlage ablehnen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.32

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

14.32

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf die Regierungsvorlage 2 und Zu 2 der Beilagen betreffend die Dienstrechtsgesetz-Novelle beziehen und auf einige mir wichtige Punkte eingehen. Eingangs möchte ich aber einige grundsätzliche Bemerkungen machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Dienst in seiner Vielfalt von verschiedenen Dienstzweigen – vom medizinischen, sozialen, Bildungs- über den Verwaltungs- bis hin zum Sicherheitsbereich – leistet hervorragende Arbeit. Gerade wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben es in der Hand, die neuen und zusätzlichen Aufgaben einzudämmen und damit eine Überlastung der öffentlich Bediensteten zu verhindern. Die ausgezeichnete Qualität der Dienstleistungen der öffentlich Bediensteten ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Ich meine, wir sollten die öffentlich Bediensteten nicht zum Spielball für Auseinandersetzungen machen, sondern ihnen für ihre hervorragenden Dienstleistungen im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sehr herzlich danken. Ich möchte meinen persönlichen Dank und den Dank meiner Fraktion an alle Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst hier und heute zum Ausdruck bringen. Alle Arbeitnehmerbereiche haben das Recht auf Lohnerhöhungen, die einerseits die Inflation abdecken und andererseits einen gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum gewährleisten sollen. Dies muss auch für den öffentlichen Dienst gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verhandlungen über die Erhöhung der Gehälter der öffentlich Bediensteten des Aktivstandes für das Jahr 2000 – wir wissen, wann die Regelung eingeführt worden ist, wonach nur mehr für die aktiven Kolleginnen und Kollegen verhandelt wird und die Erhöhung für die Beamten des Ruhestandes im Rahmen des ASVG mitverhandelt werden muss – wurden zwischen der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes sowie den Vertretern der Bundesregierung nach meinem Dafürhalten erfolgreich abgeschlossen. Mein Vorredner hat die 1,5 Prozent bereits erwähnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns war von Anfang an klar, dass dieser Gehaltsabschluss mit einer sozialen Komponente versehen werden muss. Ebenso war klar, dass dieser Gehaltsabschluss mit Wirkung 1. Jänner 2000 in Kraft treten soll, auf ein Jahr limitiert werden muss und dass die Zulagen und Nebengebühren ebenfalls um diese 1,5 Prozent erhöht werden.

Wir haben bereits im Ausschuss darüber diskutiert, und ich möchte meinem Vorredner hier noch einmal sagen: Diese 300 S sind kein Sockelbetrag, sondern ein Mindestbetrag. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Jahren sämtliche Techniken der Gehaltsabkommen angewandt haben: Sockelbetrag, Mindestbetrag und alle Mischformen. Ich möchte aber, weil immer wieder auf den Prozentsatz hingewiesen wird, nur die Ergebnisse der letzten vier Jahre nennen: 1996: eine Einmalzahlung, 1997: eine Einmalzahlung, 1998: 466 S einheitlich, und im letzten Jahr: ein Prozentsatz. Heuer wurde ein Prozentsatz mit einem Mindestbetrag von 300 S beschlossen. 300 S wirken bis zu einem Einkommen von 20 000 S. Angesichts dessen zu formulieren, hier wurde für die kleinen Einkommen nichts gemacht, verstehe ich eigentlich nicht, Herr Kollege.


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