Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 83

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Neben der Erhöhung der Zulagen und Nebengebühren konnte auch – zugegeben, es gibt nicht mehr viele – für die Teilnehmer an der Eignungsausbildung eine Anhebung um den Mindestbetrag von 300 S erreicht werden.

Wir alle wissen, dass die Erhöhung für die Beamten des Ruhestandes im Rahmen des ASVG mitverhandelt worden ist, und wir haben im öffentlichen Bereich auch diese soziale Komponente, die es im ASVG-Bereich gibt, mit übernommen.

Bereits im Ausschuss konnten die unterschiedlichen Meinungen diskutiert werden. Ich möchte noch einmal auf die zwei meiner Meinung nach gravierenden Punkte eingehen. An die Kolleginnen und Kollegen des grünen Klubs – leider sind die Kollegen nicht hier (Abg. Dr. Mertel: Aber zwei "innen"!)  – sei noch einmal der Hinweis gerichtet: Wir haben in der letzten Legislaturperiode das VBG-neu beschlossen. Wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert, und der Herr Staatssekretär hat alle Parteien informiert, dass diesbezüglich Gespräche und Verhandlungen laufen und das VBG – alt, sage ich jetzt dazu – und das VBG-neu zusammengeführt und in ein einheitliches, modernes Recht gegossen werden sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle wissen das. Und wir dürfen reine Gehaltsverhandlungsrunden nicht mit Verhandlungen über neue Schemata verwechseln. Aber gerade in den letzten Jahren war im Besoldungsrecht viele unsere Sparten betreffend einiges in Bewegung. Ich denke etwa nur daran, dass in der letzten Legislaturperiode für den Bereich der Richter und Staatsanwälte ebenfalls ein modernes, neues Recht beschlossen werden konnte.

Diesmal ist es darum gegangen, unsere Gehälter ebenso wie in anderen Kollektivvertragsbereichen dementsprechend anzuheben, damit die Inflationsrate abgedeckt wird und auch ein gerechter Anteil am Wirtschaftswachstum für die öffentlich Bediensteten gegeben ist. Ich glaube, dass dieser Gehaltsabschluss, den diese Regierungsvorlage beinhaltet, sowohl aus Sicht des Budgets als auch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen vertretbar ist.

Ich möchte die Gelegenheit nützen, um Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, sowie Ihren Beamtinnen und Beamten für die gute, wenn auch nicht immer leichte Zusammenarbeit sehr herzlich zu danken. Ich möchte aber auch die Gelegenheit wahrnehmen, um allen öffentlich Bediensteten, aber auch Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und vor allem auch den Parlamentsmitarbeiterinnen und Parlamentsmitarbeitern – auch sie sind öffentlich Bedienstete, und wir können gemeinsam dazu beitragen, auch ihre Arbeitsbedingungen hier zu verbessern – zu den bevorstehenden Festtagen alles Gute zu wünschen. Für das neue Jahrhundert wünsche ich vor allem Gesundheit, Glück, Erfolg und Wohlergehen.

Abschließend darf ich anmerken, dass meine Fraktion diesem Gehaltsabschluss mit dieser sozialen Komponente gerne ihre Zustimmung erteilt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Madeleine Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

14.40

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe der vorliegenden Novelle im Ausschuss nicht zugestimmt, und die Grünen werden auch jetzt nicht zustimmen: einerseits, weil uns die soziale Komponente der Regelung zu schwach ausgeprägt ist – ich denke, mit einem Mindestbetrag von 300 S macht man die in unseren Augen zu starke Hierarchisierung der Einkommen im öffentlichen Dienst nicht wirklich wett –, und zum anderen, weil wir auch bei diesen relativ kleinen und unbedeutenden Novellen immer wieder eine umfassende Debatte über ein einheitliches Arbeits- und Sozialrecht, den öffentlichen Dienst inkludierend, urgieren.

Wir wissen, dass es immer wieder Diskussionen gibt um die Diskriminierung, die Nachteile der Arbeiterinnen und Arbeiter gegenüber den Angestellten, und es gibt immer wieder die Debatte um die Vorrangstellung, um tatsächliche oder scheinbare Privilegien des öffentlichen Dienstes. Ich denke, die geeignete Antwort darauf ist nicht, immer wieder von einer Klein- und Kleinst


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