Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 84

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anpassung zur nächsten zu eilen, sondern einmal den Bereich des Dienstrechtes, des Arbeitsrechtes, des Sozialrechtes generell auf den Prüfstand zu nehmen. Uns schwebt dabei vor, für alle Menschen, die unselbständig beschäftigt sind, ein einheitliches Dienstrecht nach dem Modell eines verbesserten Angestelltengesetzes zu schaffen.

Das hieße aber auch, über die Nachteile und Anachronismen im öffentlichen Dienst zu reden, anstatt andauernd eine sehr negative Debatte über den öffentlichen Dienst zu führen, die dann auch das Image der Beamtinnen und Beamten schädigt und die Bereitschaft junger Menschen, sich für einen Dienst an der Allgemeinheit zu interessieren, sicherlich nicht hebt.

Beamtinnen und Beamten werden zum einen für Fehler der Gesetzgebung verantwortlich gemacht – sie haben aber die Gesetze nur zu vollziehen –, sind aber dann in der täglichen Anwendung mit der Kritik konfrontiert, wenn sich Gesetze als schwer oder nicht vollziehbar erweisen. Wie gesagt, es gibt immer wieder die Debatte über die sehr unterschiedlichen Regelungen der Pensionen, wobei dann aber auf der anderen Seite die sehr geringen Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst und auch die negativen Aspekte nicht zur Sprache kommen. Daher ist es unserer Meinung nach hoch an der Zeit, über ein einheitliches Arbeits- und Sozialrecht zu reden, und da greift es meiner Meinung nach zu kurz, nur über eine Neukodifikation des Vertragsbedienstetenrechtes zu sprechen. Ich weiß schon, dass das ein gewaltiges Vorhaben ist, gerade in Österreich, aber es muss doch möglich sein, zumindest einmal Schritte in diese Richtung zu machen.

Ansonsten fürchte ich, dass eine Entwicklung immer breiteren Raum gewinnt, die ich nicht positiv finde, nämlich dass weite Teile im Sozial- und im Bildungsbereich ausgegliedert werden. Man sagt dann, dieser Bereich müsse effizienter werden, was aber im Rahmen der Hoheitsverwaltung nicht möglich wäre, und daher werden dann privatrechtliche Gesellschaften gegründet und so in meinen Augen zentrale Staatsaufgaben wie die Arbeitsmarktpolitik einer Gesellschaft überantwortet. Was das auch für Auswirkungen haben kann, bis hin zur spekulativen Veranlagung von Geldern, diese Debatte wird ja gerade geführt, und ich glaube, das ist eine Debatte, die weder dem Staat noch dem öffentlichen Dienst, geschweige denn der Arbeitsmarktpolitik gut tut.

Daher meine ich, dass gerade in einem modernen Staat nicht nur die klassischen Funktionen der Hoheitsverwaltung staatliche Aufgaben im engeren Sinn sein und bleiben dürfen, sondern dass gerade dieser soziale Aspekt, das Anliegen des Staates, Chancengleichheit herzustellen, Diskriminierungen zu beseitigen oder zumindest zu mildern, ein klassischer Teil staatlicher Verwaltung sein oder wieder werden muss. In dem Sinne wünsche ich mir einen starken Staat und auch einen öffentlichen Dienst, der diese Serviceorientierung wirklich tief verinnerlicht hat. Ich glaube, es ginge leichter und besser, wenn wir all diese Debatten rund um die verschiedenen Pensionsregelungen und Unterschiedlichkeiten zwischen den verschiedenen unselbständig Beschäftigten zurückstellen könnten, um uns mehr den Inhalten zu widmen. Denn dann, so glaube ich, hätten auch wieder die Sozial- und Bildungspolitik und die Frauenpolitik in Österreich einen stärkeren, einen besseren Stand, und das ist das Ziel, das wir eigentlich verfolgen sollten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.46

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr der Herr Staatssekretär gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

14.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meines Erachtens müssen wir die jährliche Bezugserhöhung von einer Gesamtreform der Bezugsregelung doch trennen. Es ist meiner Meinung nach nicht möglich, im Rahmen der jährlichen Bezugsreform wirklich tief greifende Reformen anzubringen. Einerseits sollte ein Abschluss erzielt werden, der in die gesamte Landschaft der KV-Abschlüsse passt – ich meine, dass wir mit 1,5 Prozent Augenmaß bewiesen haben –, andererseits ist es erforderlich, einen Abschluss vorzulegen, der natürlich auch für das Budget verträglich und verdaulich ist. Ich glaube, dass wir hier an die Grenzen dessen gegangen sind, was möglich ist.


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