Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 80

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wir eben mit diesem unserem Antrag begegnen, in welchem wir fordern, dass insgesamt die ambulante Betreuung ausgebaut werden muss.

Es gibt derzeit ein Unterangebot an ambulanter Betreuung. Sie muss rund um die Uhr gewährleistet werden. Dann ist der Schritt zum selbstbestimmten Leben auch für Behinderte erst richtig möglich.

Wir wollen, dass auch die persönliche Assistenzleistung wieder finanzierbar ist und dass praktisch fremde Personen sozialversicherungsrechtlich ähnlich gestellt sind wie Angehörige, dass da die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Deshalb sind wir auch dagegen, dass es einen Unterschied in der Pflege gibt. Wenn man als Assistent praktisch erstmals die Pflege übernimmt, soll es keinen Unterschied zu jemandem, der als Assistent ein Dienstverhältnis lösen muss, geben.

Diese Summe an Problemen führt dazu, dass uns hier und heute in einer ersten Lesung gerade im Zusammenhang mit dem Tag der Menschenrechte wieder einmal das Problemfeld der Behinderung und das Problemfeld vor allem auch der finanziellen Eigenständigkeit und des Weges zum selbstbestimmten Leben Anlass zu denken geben sollten. (Beifall bei den Grünen.)

14.24

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 43/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2 und Zu 2 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (10 der Beilagen)

Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.25

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsvorlage, mit der eine Reihe von Gesetzen geändert wird, darunter das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Gehaltsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz und so weiter, regelt die Besoldung des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2000. Es ist, um das gleich vorwegzunehmen, den Verhandlungspartnern damit kein großer Wurf gelungen. Es ist kein Neubeginn zu sehen, nicht einmal ein Reformansatz ist zu erkennen.

Das Ergebnis dieser Besoldungs-Novelle 2000 ist mager. Die Rituale waren wie in jedem Jahr gleich: Die Gewerkschaft hat dem Dienstgeber vor dem Ende der Verhandlungen medienwirksam mit Kampfmaßnahmen gedroht. Die Regierungsvertreter haben ebenso medienwirksam ihre Spargesinnung – vielleicht ihre vorgebliche Spargesinnung – ins rechte Licht zu rücken versucht. Manche Journalisten waren versucht, das alles nur als Schattenboxen darzustellen.

Die Bezüge der öffentlich Bediensteten werden im kommenden Jahr um 1,5 Prozent erhöht werden. Was wir Freiheitlichen kritisieren, ist vor allem die soziale Unausgewogenheit, die diese


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