Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 86

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Zu diesen Bereichen nun im Einzelnen: Vom Verkraftbaren her liegt der Abschluss von 1,5 Prozent im Generellen im Rahmen jener Abschlüsse, die etwa die Metaller mit 1,9 und die Handelsangestellten mit 1,75 Prozent erzielt haben, und infolge seiner budgetären Belastung von rund 2 Milliarden genau in jenem Bereich, den ein sorgfältig kalkulierender Dienstgeber wahrscheinlich schon im Voraus eingeplant hat. Es konnte dieser Abschluss aber auch deshalb erzielt werden, weil die Vertretung der Bediensteten des öffentlichen Dienstes, eine starke Interessenvertretung, mit Augenmaß und auch mit Blick auf das Gesamtwohl verhandelt hat, so wie sie das immer tut. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist ein Beweis dafür, dass starke Interessenvertretungen zum Wohl des Ganzen, des Betriebes und in diesem Fall auch des Unternehmens Republik Österreich tätig sind.

Zum Zweiten, zur Gesamtentwicklung der Gehälter im Bereich der unselbstständig Beschäftigten, zur Teilhabe der öffentlich Bediensteten an der Wohlstandsentwicklung: 1,5 Prozent, gleichzeitig aber auch eine Mindesterhöhung von 300 S. Das bedeutet bei Einkommen bis rund 20 000 S brutto monatlich eine De-facto-Erhöhung von 2 Prozentpunkten. Nur jene Einkommen, die darüber liegen – also über 20 000 S brutto monatlich –, werden um 1,5 Prozent erhöht, was somit einen Durchschnittswert von etwa 1,6 Prozentpunkten bedeutet. – Damit werden die Besoldung der Beamten und das Gehalt der Vertragsbediensteten entsprechend angehoben und wird auch der sozialen Komponente Rechnung getragen.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass die Leistungskomponente dabei zu kurz kommt, denn wir gestalten nicht nur die Besoldung um, sondern in diesem Fall auch aus guten Gründen das Nebengebührenzulagengesetz. Das heißt also, jene Zulagen, durch die die Leistung im Besonderen abgegolten wird, werden bei dieser Erhöhung mit berücksichtigt.

Ich möchte mich auch noch mit der Frage der Pensionisten des Bundes beziehungsweise des öffentlichen Dienstes beschäftigen. Wir haben uns bei der Erhöhung ihrer Pensionen vor allem an den Erhöhungen nach dem ASVG orientiert, was zeigt, dass hier keine Ungleichbehandlung der aktiven öffentlich Bediensteten beziehungsweise der öffentlich Bediensteten im Ruhestand und anderer Pensionisten vorliegt. Es findet sich auch die soziale Komponente in Form der Erhöhung um einen Sockelbetrag. Diese fällt besonders im Bereich der Ausgleichszulagenhöhe und der etwas darüber liegenden Bereiche deshalb kräftiger aus als in den darunter liegenden Bereichen, weil eine Eigenpension, die als Einzelne bezogen wird, an der Ausgleichszulage zu bemessen ist und alle darunter liegenden Beispiele rechnerische Beispiele sind, weil es sich in diesem Fall nach unserem Ausgleichszulagensystem nicht um eigenständige Einzelpensionen handeln kann.

Unverständlich ist mir, wieso man die Zustimmung verweigert, wenn mit dieser Gehaltserhöhung für die Beamten und Vertragsbediensteten nicht gleichzeitig eine grundlegende Debatte über die Besoldungssysteme des öffentlichen Dienstes beziehungsweise über ein einheitliches Arbeits- und Sozialrecht verbunden ist. Erstens glaube ich nicht, dass unsere öffentlich Bediensteten auf ihre Gehaltserhöhung verzichten sollen und müssen, weil offensichtlich Bedarf an einer solchen Debatte besteht, zweitens halte ich es aber auch inhaltlich für nicht richtig, völlig ungleiche Situationen über einen Kamm zu scheren. Natürlich ist die Wohlstandsentwicklung für alle gleichmäßig mitzutragen. Daher bekommen Beamte, Vertragsbedienstete und andere Bedienstete des öffentlichen Dienstes eine Gehaltserhöhung nach der gleichen Systematik. Es finden sich aber ungleiche Systeme dort, wo es um ungleiche Tätigkeiten geht, und dort, wo unser Rechtsstaat durch ein besonders geschütztes und besonders verpflichtetes Berufsbeamtentum getragen werden muss.

Wir stimmen dieser Vorlage auch deshalb gerne zu, weil sie für unsere öffentlich Bediensteten einen Fortschritt darstellt und weil mit unserem Bekenntnis zum schlanken, aber starken Staat auch das Bekenntnis dazu verbunden ist, dass unsere Beamten und Vertragsbediensteten eine ordentliche Entlohnung bekommen, weil sie das Rückgrat eines solchen starken Staates sind. (Beifall bei der ÖVP.)

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