Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 100

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Bundesvoranschläge für das Jahr 2000 in den Bundesregierungen – und, wie ich glaube, in zwei Ländern auch in den Parlamenten – bereits beschlossen haben, während es in Österreich keinen Voranschlag für das Jahr 2000 gibt, sodass dieser Prognose Hochrechnungen beziehungsweise Weiterrechnungen des rechtlichen Istzustandes zugrunde liegen.

Wie ich bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass auch unser Land in absehbarer Zeit wieder eine Bundesregierung haben wird, die von sich aus daran interessiert und imstande ist, jene strukturellen Maßnahmen zu setzen, die dem Budgetziel unseres Stabilitätsprogramms entsprechen.

Zu den Fragen 7 bis 16:

Ich gehe davon aus, dass die Fortsetzung der erfolgreichen österreichischen Budgetkonsolidierung in weitaus überwiegendem Maße – und ich sage das wirklich im Wissen um die Tragweite dessen, was das bedeutet – mit ausgaben seitigen Maßnahmen sicherzustellen ist und dass eine Erhöhung der Abgabenquote für mich, sollte ich eingeladen sein, weiter Finanzminister sein zu dürfen, nicht in Frage kommt. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.

Ich halte für die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele folgende Grundsätze für wesentlich:

Erstens: Zusätzliche Wünsche an das Budget können – und ich wiederhole das, was ich bereits in der Einleitung gesagt habe – nur dann erfüllt werden, wenn konkrete Gegenfinanzierungen – auf welchem Wege auch immer, wobei mir der ausgabenseitige gefällt – erfolgen.

Zweitens: Das Wachstum – das ist eine ganz entscheidende Zielsetzung – soll deutlich unter jenem des nominalen Bruttoinlandsproduktes zu liegen kommen. Es müssen aber gleichzeitig auch die innere Dynamik des Ausgabenwachstums und die innere Dynamik des Einnahmenwachstums in eine zu vergleichende Parallelität gelangen.

Drittens: Für das Budget 2000 wird der Ausgabenrahmen des Bundesvoranschlages 1999 die Grundlage sein müssen, wobei für jedes Ressort budgetäre Eckwerte zu definieren sein werden, die die Einhaltung des Budgetziels sicherstellen. Ich gehe nämlich davon aus, dass wir bei Anlegung von Realitätssinn ein Budget haben werden, das frühestens mit Juni 2000 rechtswirksam werden kann – ich wünsche mir das –, sodass es natürlich schwierig sein wird, jene notwendigen Maßnahmen dann so zu setzen, dass sie auch in sechs Monaten zu jenem budgetären Effekt führen werden, den wir benötigen.

Viertens: In die Budgets der Jahre 2001 bis 2003 werden die Ergebnisse des im Jahre 2000 zu führenden Finanzausgleiches einzufließen haben, wobei ich ganz eindeutig sagen muss, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich eine Gebietskörperschaft zulasten der anderen gesundstößt oder saniert. Das bringt auch nichts. Wir haben gegenüber den europäischen Organisationen, aber auch gegenüber den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten das gesamtstaatliche öffentliche Finanzwesen darzustellen. Daher kann bestenfalls die Verschiebung von Belastungen vom Bund auf die Länder die Befindlichkeit des Bundesfinanzministers verbessern – und umgekehrt die Befindlichkeit der Landesfinanzreferenten –, aber das würde die österreichische Situation nicht verändern.

Wichtig ist aber, dass im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen natürlich die Aufgabenwahrnehmung effizienter und auch effektiver zu gestalten ist und dass auch die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung vorgenommen werden muss, beispielsweise bei den Lehrern. Ich verrate, so glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich Sie daran erinnere, dass ich mich als seinerzeitiger Vorsitzender der Landesfinanzreferentenkonferenz – dort hinten sitzt noch ein Landesfinanzreferent von damals – vehement gegen das Angebot des damaligen Finanzministers Viktor Klima gewehrt habe, die Lehrer von der Finanzkompetenz her zu übernehmen.

Diesbezüglich werden wir mit starker Argumentation auffahren müssen. Aber ich möchte Folgendes sagen: Es hat sich gegenüber 1996 eines verändert: Es gibt nun den Konsultationsmechanismus, der verhindert, dass etwa der Bund Gesetze beschließt, deren Kosten dann auf


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