Gottes willen!)
– Aber entschuldigen Sie, ich bin ja noch gar nicht so weit gewesen. Sie werden doch nicht abstreiten, dass die Wohnbauförderung in die Kompetenz der Länder fällt. Sie fällt in die Kompetenz der Länder, und es liegt auch die Gestaltung der Gesetze seit 1987 im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Das heißt, dass jede Struktur – in welcher Weise sich Objekt- und Subjektförderungen zueinander verhalten – in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, da es überhaupt keine übergeordnete Kompetenz des Bundes gibt. Ich bin aber davon überzeugt – und ich werde auch entsprechend vorgehen –, dass die Frage der Wohnbauförderung ein ganz wesentliches Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen zu sein hat.Ich möchte, damit da keine Zahlendifferenz aufkommt – wir liegen nämlich ein paar Mal bezüglich der Zahlen auseinander, wobei ich glaube, dass das eher Missinterpretationen sind –, Folgendes festhalten: Die Wohnbauförderung umfasst derzeit im Budget 1999 rund 32 Milliarden Schilling, 24,5 Milliarden davon sind zweckgebundene Mittel. Diese sind seit dem letzten Finanzausgleich unverändert geblieben. Die Zuwächse, die durch die Dynamik der Finanzierungsgestaltung des Wohnbauförderungsfonds gegeben sind – das sind ja teilweise Lohnnebenkosten, teilweise Anteile aus anderen gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Form von Vorwegabzügen –, haben eine Dynamik von knapp 2 Milliarden Schilling per anno.
Das bedeutet, dass den Ländern 1999 8 Milliarden und im Jahr 2000 fast 10 Milliarden – nicht ganz, 9,4 Milliarden nach der Schätzung – nicht zweckgebunden aus dem Titel der Wohnbauförderung zufließen – allerdings nach einem anderen Aufteilungsschlüssel als die zweckgebundenen Mittel.
Es wird nicht einfach sein, mit den Ländern über eine neue Struktur der Wohnbauförderung zu reden. Ich bin der Meinung, dass eine Subjektförderung dem Kampf gegen das Gießkannenprinzip eigentlich adäquat wäre. Auf der anderen Seite muss man natürlich wissen, dass Objektförderungen sehr langfristige Finanzierungsbeanspruchungen nach sich ziehen, sodass eine Veränderung eines solchen Systems auf einmal erstens nicht machbar und zweitens auch von der finanztechnischen Seite her nicht möglich ist.
Ich werde aber versuchen – und ich hoffe sehr, dass sich die Abgeordneten des Hohen Hauses dann als Bundespolitiker empfinden –, im Bereich der Wohnbauförderung mit den Ländern zu anderen als den derzeitigen Regelungen zu kommen. Ich spreche dabei all jene an, die bereits in Landtagen waren. Wenn ich da so in den Saal blicke, sehe ich viele milde lächeln, und manche denken vielleicht, sie haben schon größere Zwerge gesehen als den Finanzminister, der antritt, um den Ländern etwas wegzunehmen. – Aber man wird doch mit sehr guten Argumenten probieren dürfen, vielleicht Teile für andere Verwendungen frei zu bekommen.
Zur Frage 22:
Da ich allen Anregungen zur sinnvollen Verwendung von Steuermitteln gerne nachgehe, habe ich die Äußerungen von Herrn Professor Kramer mit sehr großem Interesse verfolgt. Ich möchte aber gleichzeitig sagen, dass die von Professor Kramer ermittelten Einsparungspotentiale mathematische Beispiele sind. Das ist ja an und für sich nicht so schwierig. Es stimmt, dass wir um einen Prozentpunkt des BIP mehr für Verwaltung ausgeben als der EU-Durchschnitt. Da ein Prozentpunkt rund 25 Milliarden Schilling sind – es ist ein bisschen mehr –, macht das 25 Milliarden aus. Die Deutschen geben um 2 Prozent weniger aus. 2 Prozent sind 50 Milliarden, daher ist das das mathematisch ermittelte Einsparungspotential.
Ich habe aber selbstverständlich, da eine so wichtige Persönlichkeit wie der Direktor des Wifo öffentlich einen solchen Vorschlag macht, diesen unverzüglich beauftragt, mir noch bis Jahresende ein Konzept zu erstellen, das den Weg dorthin aufzeigt, nämlich welche Maßnahmen die Republik Österreich zu setzen hätte, um tatsächlich die Verwaltungskosten etwa nach deutschem Vorbild oder nach dem EU-Durchschnitt senken zu können.
Ich kenne sehr viele Vorschläge. Erst heute hat der Herr Rechnungshofpräsident einen Vorschlag gemacht. Er meinte beispielsweise, dass die zweite Gebietskörperschaft zu hinterfragen