ist. Das ist ein äußerst akademischer Vorschlag, den ich mich allerdings politisch aus guten Gründen hier nicht programmatisch zu wiederholen getraue.
Zur Frage 23:
Gestern wurde im Ministerrat die Aufnahmeregelung für das Bundespersonal für das Jahr 2000 beschlossen. Ziel ist es, den Personalstand im Bundesdienst durch Nichtnachbesetzung um etwa 2 000 zu verringern. Jedes Ministerium ist daher gefordert, die Verwaltungsabläufe, wie gesagt, zu vereinfachen. Für meinen Verantwortungsbereich – und ich sage das sehr deutlich – habe ich gemeinsam mit den Personalvertretern gerade den Wandel von der Vollzugsbürokratie zur wirkungsorientierten Verwaltung eingeleitet.
Das Programm "Finanz 2001", das weitestgehend im Konsens mit den Bediensteten erstellt wurde, wird Organisationsverbesserungen, den Abbau von Doppelgleisigkeit, den Einsatz neuer EDV-Verfahren und Ähnliches mehr ermöglichen, sodass wir – und das möchte ich wirklich tun – rund 1000 Planstellen von insgesamt 1 500 Personen, die bis zum Jahr 2005 in Pension gehen, nicht mehr nachbesetzen werden. Wie schwierig allerdings derartige organisatorische Maßnahmen sind, möchte ich nur jenen in Erinnerung rufen, die sich noch daran erinnern können, wie schwierig es für mich war, etwa die Auflösung eines einzigen Finanzamtes, nämlich jenes von Wien-Umgebung, die schlüssig war, auch tatsächlich durchzusetzen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Zur Frage 24:
Diesbezüglich sage ich ja zu der dem Gedanken zugrunde liegenden Langfristigkeit im Hinblick auf neu eintretende Beamte. Die budgetären Konsequenzen der Unterstellung neu eintretender Beamter unter das ASVG hängen natürlich von einer Reihe von Faktoren ab, nicht zuletzt von der Zahl der künftigen Pragmatisierungen. Unter sonst gleichen Voraussetzungen – das ist jetzt ein Modell – entstünden jedenfalls zunächst einmal mittel- bis langfristig Mindereinnahmen, wenn man die Beamten in das ASVG gibt, und erst viel später langfristig positive budgetäre Effekte. Trotzdem unterstütze ich diese Gedanken auf Grund der Harmonisierung, auf Grund der sozialen Ausgewogenheit und durchaus auch auf Grund der Langfristigkeit, da es ja jetzt im Beruf Stehende nicht betrifft.
Zu den Fragen 25 und 26:
Ich möchte darauf hinweisen, dass es außerbudgetäre Schulden des Bundes nicht gibt. Sollten Sie mit Ihrer Frage jedoch die langfristigen Verbindlichkeiten der Sonderfinanzierungsgesellschaften des Bundes gemeint haben – was ich annehme –, dann darf ich darauf hinweisen, dass Sie diese fein säuberlich aufgelistet im Bericht über die Finanzschulden des Bundes 1998 auf Seite 68 finden. Ich würde Ihnen vorschlagen, Herr Mag. Trattner, dort nachzulesen.
Zur Frage 27, Privatisierungspotential:
Es gibt meiner Meinung nach – aber ich gebe zu, dass das meine subjektive Meinung ist – keine wirklich aussagekräftigen Untersuchungen über das tatsächliche Privatisierungspotential des Bundes, da der zu erzielende Verkaufspreis natürlich immer vom Ziel der Privatisierung der einzelnen Einheit in ihrer jeweiligen Form und auch von den jeweiligen Marktkonditionen, die im Laufe der Zeit schwanken, abhängt.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie – ich nehme an, dass Sie diese gemeint haben –, nämlich die von Professor Schneider von der Uni Linz, sowie auch jene, die ein Jahr zuvor von Professor Lehner vom Wifo erstellt wurde, liefern meiner Ansicht nach durchaus brauchbare Anregungen, jedoch keine eindeutig nachvollziehbaren Hinweise auf das Privatisierungspotential. Das wird aber in diesen Studien auch nicht so apodiktisch behauptet. Ich kenne sie also und registriere sie. Derzeit liegen gesetzliche Privatisierungsaufträge an die ÖIAG bezüglich der ATW, des Dorotheums sowie der Staatsdruckerei vor.