Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 121

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Außerdem muss man noch hinzufügen, dass Österreich innerhalb der EU ohnehin schon an vorletzter Stelle liegt. Wollen wir das jetzt noch weiter verschlimmern? Wollen wir nächstes Jahr überhaupt Schlusslicht der EU sein? – Es kann doch wohl wirklich nicht der politische Wille dahinter sein, dass wir das tun! Man kann natürlich sagen, das ist nicht so wichtig, die Armen in der Dritten Welt sind uns egal. Aber der politische Wille einer österreichischen Bundesregierung sollte meiner Meinung nach anders aussehen.

Herr Minister! Ich kann nicht wirklich glauben, dass es tatsächlich der politische Wille der Regierung – auch der provisorischen Regierung und auch Ihrer Seite – sein soll, die Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit an den Rand des Ruins zu bringen. Denn das würden das Nicht-Beschließen dieser Budgetüberschreitung und die Kürzungen im nächsten Jahr bedeuten.

Es heißt nicht, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Als Notmaßnahme wäre zum Beispiel eine Umschichtung der multilateralen Unterstützung zum Beispiel an den Internationalen Währungsfonds oder an die Weltbank denkbar. Es ist doch nicht einzusehen, dass man sagt, die internationalen Organisationen seien unantastbar, aber die Verträge, die man im Land hat, könne man natürlich angreifen, weil es nur einjährige Verträge gibt. Das ist übrigens auch ein Kritikpunkt, der schon seit langem angeführt wird.

Ein weiterer Punkt: Es gibt die Entwicklungshilfe. Deren Gelder werden nicht nur von einem Ministerium verwaltet, sondern leider von sehr vielen, und da gibt es leider auch keine Kohärenz. In der Kompetenz des Wirtschaftsministeriums liegen zum Beispiel die Exportförderungen in Länder, die nicht zu den Schwerpunktländern gehören, und auch da gäbe es Einsparungsmöglichkeiten. Leider mangelt es am politischen Willen dazu.

Ich bedauere sehr, dass es nicht möglich war, heute im Laufe dieser Plenarsitzung einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Parteien zu diesem Thema einzubringen, um heute noch diese 100 Millionen Schilling oder zumindest den politischen Willen, dass diese 100 Millionen Schilling für heuer gewährt werden, zu beschließen. Deshalb und vielleicht, um Ihnen doch noch die Chance zu geben, heute einem Antrag zuzustimmen, dass es diese Kürzungen im Bereich der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit nicht geben soll, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Sicherstellung der finanziellen Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Bundesfinanzgesetz 1999 vorgesehene Budgetüberschreitungsermächtigung von 100 Millionen Schilling für Maßnahmen im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe umgehend zu realisieren. Sollte dies auf Grund der angespannten budgetären Situation nicht möglich sein, sind die Möglichkeiten zu einer Umschichtung von budgetären Mitteln im Bereich der multilateralen auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auszuschöpfen.

Ferner werden der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen ersucht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer längerfristigen finanzgesetzlichen Absicherung des bilateralen EZA-Volumens zu schaffen.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.12


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