Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 120

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Die Debatte wird daher nach Erledigung der Tagesordnung beziehungsweise nach Erledigung der nach Erledigung der Tagesordnung bereits anberaumten Verhandlungsgegenstände und Debatten durchgeführt werden; dann folgt die Abstimmung.

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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

17.05

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eines möchte ich gleich zu Beginn klar stellen, nämlich dass wir von Seiten der Grünen sehr wohl die Notwendigkeit einer Budgetkonsolidierung sehen und nicht immer nur mehr wollen, sondern sehr wohl auch sehen, dass es notwendig ist, in einigen Bereichen Dinge gravierend zu verändern.

Herr Minister! Sie haben zuerst gesagt, ein Budget ist so etwas wie ein in Zahlen gegossener politischer Wille der Regierung. Die Frage ist, wenn es um Sparmaßnahmen geht, wo, bei wem und wann gespart wird.

Ich habe nun den Eindruck, dass vor allem dort gespart werden soll, wo es leicht geht, wo es keine langfristigen Verträge gibt, wo wenig Widerstand zu erwarten ist und wo die Lobbies nicht sehr stark sind. Ein Bereich, der davon sehr stark betroffen ist, bei dem sich jedoch massiver Widerstand regt, ist die österreichische Entwicklungszusammenarbeit. Aber diese Lobby ist anscheinend noch immer nicht stark genug, noch immer zu schwach. Worum geht es?

Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es nach Artikel VII Punkt 12 des Bundesfinanzgesetzes 1999 eine Bestimmung, die den Bundesminister für Finanzen im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe – das ist jener Bereich, der direkt zwischen österreichischen Organisationen, zwischen dem österreichischen Staat und Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika vereinbart wird – zu einer Überschreitung in Höhe von insgesamt 100 Millionen Schilling ermächtigt. Bisher war das die Praxis. Wir hatten schon vor mehreren Jahren dieselbe Situation. Es war auch damals möglich.

Es gab heuer dafür auch Zusagen von Seiten des Außenministeriums, das den Bereich der Projekt- und Programmhilfe verwaltet, gegenüber den Organisationen. Jetzt würde eine Nichtauszahlung dieser 100 Millionen Schilling für vertraglich vereinbarte Projekte die Existenz von Projekten gefährden und außerdem das Ansehen Österreichs als Partner für diese Entwicklungszusammenarbeit schädigen.

Das muss man sich einmal vorstellen! Denn es handelt sich dabei um etwas, das bereits vereinbart ist. Zum Beispiel geht es um ein Kleinkreditprojekt für Frauen in Uganda, mit dem diese Frauen die Möglichkeit haben, selbst ein Einkommen zu erwirtschaften. Wenn jetzt die österreichische Unterstützung dafür gestrichen werden müsste, dann bedeutet das, dass es dort einen Stopp gibt, dass es diese Möglichkeit nicht mehr gibt. Es kann doch nicht wirklich sein, dass unbedingt dort gespart werden soll!

Außerdem sind für das nächste Jahr Kürzungen der Ermessensausgaben vorgeschlagen. Das würde gerade für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, bei dem bisher immer die Rede von der "Entwicklungsmilliarde" – in der Realität waren es zwischen 850 und 950 Millionen Schilling – war, bedeuten, dass nach dieser 20-prozentigen Kürzung nächstes Jahr gerade noch 600 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Damit können wir aber auch unsere internationalen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.

In diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass im Wahlkampf sogar des Öfteren gesagt beziehungsweise in Aussicht gestellt worden war, dass die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf 2 Milliarden Schilling erhöht werden sollten. Da frage ich mich schon, was denn die Versprechen im Wahlkampf wert sind und was das mit der heutigen Situation zu tun hat. Dazwischen klafft ein großes Loch!


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