Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 134

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Es wären Milliardenbeträge, die wir in den nächsten Budgets dafür vorsehen müssten!

Und weiters heißt es hier: Alle Verordnungen werden von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten erlassen – ohne Mitkompetenz des Landwirtschaftsministers! – Jede Tierversteigerung, jede Tierausstellung muss eigens bewilligt werden, und es müssen dort Tierschutzbeauftragte anwesend sein.

Ein Weiteres: Die Würde des Tieres – § 2 Abs. 2, inklusive der Insekten und Spinnen, diese sind wörtlich genannt – soll in den Verfassungsrang als Staatszielbestimmung erhoben werden, während zum Beispiel, das muss ich traurigerweise sagen, das ungeborene Kind im Mutterleib keinen Schutz genießt; auch wurde es bisher abgelehnt, Ehe und Familie in den Verfassungsrang zu erheben.

Weiter heißt es im § 51 betreffend die Übergangsbestimmungen, dass jeder Betrieb innerhalb eines Jahres seine baulichen Veränderungen auf Grund dieser Verordnung bewerkstelligt haben muss. – Ich betone: 34 Milliarden Schilling innerhalb eines Jahres, um Stallgebäude zu errichten!

Diese Materie kann man nicht innerhalb eines Monats, in den noch dazu die Weihnachtsfeiertage fallen, hier im Parlament verhandeln. Wir werden deshalb dem Fristsetzungsantrag nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP. – Widerspruch der Abg. Dr. Lichtenberger. )

18.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

18.10

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schwarzenberger, Frau Dr. Petrovic hat immerhin erreicht, dass Sie sich mit diesem Gesetzesvorhaben konfrontiert haben, dass Sie hineingeschaut haben – wahrlich ein Fortschritt, das möchte ich diesbezüglich registrieren. Warum Sie sich so dagegen wehren, dass wir sachlich weiter debattieren, wie Sie es soeben begonnen haben, verstehe ich nicht ganz.

Wir Freiheitlichen stimmen einer Fristsetzung grundsätzlich zu. Damit ist ja das Ergebnis dieser Fristsetzung beziehungsweise des Antrages nicht vorweggenommen. Vielleicht werden auch Sie bald – nach den derzeitigen Parteibeschlüssen sind Sie ja mitten in einer Oppositionsrolle – dankbar sein, dass man mit Fristsetzungen ein Thema weiterbringen kann.

Es ist in der diesbezüglichen Debatte in der letzten Sitzung wirklich ausreichend bestätigt worden, dass dieses Volksbegehren den Wunsch der Österreicher ziemlich einheitlich und klar ausgedrückt hat. Aus diesem Volksbegehren heraus ist von der Basis her ein Gesetzesvorschlag entstanden, der allerdings nicht zu 100 Prozent unsere Zustimmung findet. Wir Freiheitlichen würden uns gerne im Ausschuss zu den entsprechenden Fragen äußern und sind zum Beispiel ebenfalls dagegen, dass das, was auf bürokratischer Ebene gefordert wird, im vollen Umfang dieses Textes zur Umsetzung kommt.

Dass aber gerade Sie sich über bürokratische Hindernisse mokieren, Herr Präsident Schwarzenberger, finde ich bemerkenswert. Wenn ich Ihr Berufsumfeld diesbezüglich ein bisschen beleuchten darf: Dort ist die Bürokratie ja nicht gerade hintan gelagert! Aber sei’s drum! Diesbezüglich wird möglicherweise da oder dort ein bisschen überzogen.

Fest steht, wir Freiheitlichen möchten sehr bald über dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sprechen. Die Vorlaufzeit hat lange genug gedauert. Ich habe erst in der letzten Woche den Entwurf eines Landesgesetzes zu Fischereifragen abschließend in die Hände bekommen. Es geht dabei um das steiermärkische Landes-Fischereigesetz. Es gibt insgesamt neun Landes-Fischereigesetze, und in einem sind sich alle neun einig: Der Tierschutz-Aspekt wird in allen neun Landesgesetzen gestärkt. (Abg. Schwarzenberger: Es gibt auch neun Jagdgesetze!)


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