Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 139

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dass sich die Erhöhung des Karenzgeldes auf nur 33 S monatlich beläuft, halte ich für absolut ungenügend. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. (Abg. Gaugg: Das war eine schwache Verteidigung für den Arbeiter!)

Ich möchte noch anmerken, dass die Bediensteten des öffentlichen Bereiches Jahr für Jahr – da müssen wir einen Blick zurück machen – einen erheblichen Beitrag zur Budgetkonsolidierung geleistet haben. Der Herr Staatssekretär hat ja in seiner heutigen Wortmeldung bereits auf die erheblichen und wesentlichen Veränderungen im öffentlichen Bereich hingewiesen. Auch diesmal tragen die öffentlich Bediensteten durch die moderate Erhöhung das Ihre zu der noch nicht abgeschlossenen Sanierung des Staatshaushaltes bei. Das betone ich ausdrücklich, da meine Fraktion derzeit die einzige zu sein scheint, die bereit ist, Verantwortung für das Budget zu übernehmen.

Was ich inhaltlich zum Modus der Gehaltsabschlüsse gesagt habe, gilt ganz besonders auch für die analog zum ASVG-Bereich beschlossene Pensionsanpassung. In diesem Bereich wurde durch eine abgestufte Anpassung noch entschiedener die Umsetzung einer sozialen Komponente realisiert.

Meine Damen und Herren! Die Pensionsanpassung kostet insgesamt 3,65 Milliarden Schilling. Begrüßenswert ist, dass davon 1,45 Milliarden Schilling für kleine und mittlere Pensionen verwendet werden. Das heißt: Die Pensionen werden um 0,6 Prozent erhöht, und dazu werden 1,45 Milliarden Schilling zusätzlich aufgewendet, in Prozentsätzen und Fixbeträgen, um einen sozialen Ausgleich herzustellen und eine Wertsicherung zu garantieren. Für die Bezieher und Bezieherinnen niedrigster Pensionen bedeutet das daher aber immerhin eine Erhöhung von 1,5 bis 2,5 Prozent.

Meine Damen und Herren! Wir alle können mit dem Ergebnis zufrieden sein. In meinen Augen ist es kein schlechtes Ergebnis für so genannte Bremser und Betonköpfe. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Windholz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Ernest Windholz (Freiheitliche): Hoch geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Besoldungsschema und auch das Dienstschema des öffentlichen Dienstes sind ein wahrhaft undurchsichtiges System, ein Dschungel. Es hat sich da überhaupt nichts zum Positiven geändert, insbesondere nicht im Bereich der Exekutive, auf den ich ein bisschen näher eingehen möchte.

Es wurde das so genannte Exekutivschema als Gehaltsschema eingeführt, bei dem es neben dem Gehalt für Dienst führende und auch für leitende Beamte eine so genannte Funktionszulage gibt. Der Herr Staatssekretär hat gesagt, dass in anderen Bereichen vom Dienstalter her kein Unterschied gemacht wird – hier aber sehr wohl.

Ich werde versuchen, Ihnen den Dschungel ein bisschen näher zu bringen. Zuerst ist zu unterscheiden, ob eine Einstufung in die Verwendungsgruppe E 1 oder E 2a erfolgt. Es geht dann weiter mit Funktionsgruppen, im Bereich E 1 von 1 bis 11 und im Bereich E 2a von 1 bis 7. Das ist aber noch nicht genug! Es wird dann noch in vier Funktionsstufen unterteilt, und dabei geht es um das Dienstalter. Ich werde Ihnen näher bringen, Frau Abgeordnete Mertel, und zeigen, dass es für einige sehr wohl ein positiver Abschluss ist, für sehr viele aber unverständlich.

Wenn zum Beispiel eine Einstufung in E 1, Funktionsgruppe 11 erfolgt, erhält ein jüngerer Kollege dafür 12 875 S. Ein älterer Kollege, kurz vor der Pension stehend, erhält für dieselbe Funktion, für dasselbe Maß an Verantwortung jedoch 36 482 S – fast dreimal so viel! Und bei diesem schlagen sich die 1,5 Prozent tatsächlich nieder: Für den jüngeren Kollegen beträgt die Erhöhung 190 S, für den, der kurz vor der Pensionierung steht, jedoch 539 S.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite