Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 141

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5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird (7 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Er wünscht nicht das Wort.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 15 Minuten. – Bitte.

18.38

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute – schade, dass der Herr Finanzminister nicht mehr hier ist! – über eine mögliche Einnahmenquelle für das österreichische Budget. Wir sprechen heute aber auch darüber, dass diese Einnahmenquelle bei weitem nicht ausgeschöpft wird, und zwar aus sehr interessanten Gründen, wie ich später noch ausführen werde, und das trotz enormer Kosten, die der Straßenverkehr, vor allem der LKW-Verkehr verursacht.

Die derzeitige Novelle bringt ja kaum Neues, sondern nur eine kleine Veränderung gegenüber dem, was wir seit dem Beitritt zur Europäischen Union miterleben mussten, im Zuge dessen nämlich die Straßenbenützungsabgabe gigantisch gesenkt wurde. Unsere lieben Kollegen aus der Frächterschaft überbieten sich gegenseitig im Jammern über die steigenden Kosten im LKW-Verkehr, man braucht sich aber nur einige Jahre, und zwar wenige Jahre, zurückerinnern, um das anders zu sehen.

Ich darf einen kleinen Vergleich aus der Praxis bringen, der das vielleicht anschaulich macht. Ich will gar nicht mit Jahreszahlen und so weiter jonglieren, sondern wir nehmen als Beispiel ganz einfach die Strecke Reschen–Fernpass. Für diese waren vor dem In-Kraft-Treten der EU-Übergangsregelungen im Jahre 1994 noch 1 000 S zu bezahlen. Dieser Betrag wurde 1995 auf 240 S gesenkt und war im Jahre 1996 auf 158 S und 1997 auf skandalöse 80 S abgesunken. Diese 80 S werden in einigen Fahrzeugkategorien jetzt wieder auf genauso magere 110 S erhöht.

Nach der neuen Richtlinie beziehungsweise nach dem neuen Entwurf basiert das Ganze nun auch auf Emissionsklassen. Es gibt also Klassifizierungen für LKW auf Basis ihrer Abgaswerte. Nun, das wäre ja gut und schön, und das könnte man durchaus auch als ökologische Maßnahme gelten lassen, wenn, ja, wenn nicht diese Emissionsklassen eine sehr theoretische Angelegenheit wären, und zwar insofern, als die Emissionen eines LKW nicht, wie der gutmeinende Laie vielleicht annehmen würde, gemessen, sondern auf Grund von in Papierform vorliegenden Angaben festgestellt werden. Hier aber täte sich – leider ist der Herr Finanzminister nicht da – eine gute Einnahmenquelle auf.

Experten können das klar belegen: Sei es im Bereich von Gefällestrecken, sei es generell nach langjährigem Betrieb, sei es durch schlechte Wartung sind die realen Abgaswerte auch von sehr abgasarmen LKW nach einigen Jahren des Betriebs nicht mehr das, was in dem Papier steht, auf Grund dessen ein solcher LKW dann weniger zu bezahlen hat.

Die Folge für das Budget: Ein Aufkommensausfall von 100 Millionen Schilling! Das mag zunächst einmal nach relativ wenig klingen, aber wenn man an die heute bereits diskutierten Kürzungen in den verschiedensten Bereichen denkt, so würde ich doch meinen, dass diese 100 Millionen einbringlich wären: zum Beispiel durch eine reale Abgaskontrolle, aber auch – und jetzt komme ich zu einem sehr zentralen Thema – durch eine Änderung der Wegekostenrichtlinie auf europäischer Ebene.

Sie erinnern sich sicherlich an die vor allem von Ex-Kommissär Kinnock getragenen Debatten zum Thema Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union und zu einer neuen Verkehrspolitik, und ich möchte daraus vor allem ein Zitat, das in diesem Zusammenhang sehr interessant ist,


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