Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 147

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höhung für mehrachsige Fahrzeuge, die hauptsächlich den Transit ausmachen, nicht entsprechend massiv ist, um eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu bewirken.

Nachdem im Finanzausschuss Zeitressourcen vorhanden waren und es ein dringendes Problem gab, habe ich in demselben einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung eingebracht, mit dem Ersuchen, eine Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988 zu behandeln, und zwar dergestalt, dass die Beschränkung für die Auflösung der angesparten Mietzinsreserven aufgehoben wird. Es gibt derzeit noch etwa 1,5 Milliarden Schilling an nicht verbrauchter Mietzinsreserve, die, würde sie in die Wirtschaft, in die Sanierung von Häusern gepumpt, etwa 1 000 Arbeitsplätze sichern würde. Es ist bedauerlich, dass die beiden Regierungsparteien nicht bereit waren, diesen Antrag, dessen Forderungen ja auch immer wieder von der Wirtschaftskammer erhoben werden, auch nur in Verhandlung zu nehmen und zu diskutieren, geschweige denn zu beschließen.

Ich weiß, dass es derzeit durch Akontozahlung beziehungsweise durch eine erlassmäßige Regelung noch die Möglichkeit gibt, im Jahre 1999 Beträge zu bezahlen, um dann die Arbeiten im Jahre 2000 durchführen zu können. Das hätte aber den Nachteil, dass heute bereits bezahlt werden müsste, aber vielleicht erst ein Jahr später diese Leistung erbracht werden würde, was eine enorme Liquiditäts- und Zinsbelastung für die Auftraggeber zur Folge hätte. Es wäre also wirklich notwendig, diese unsinnige Befristung aufzuheben, zumal schon einmal die Frist verlängert wurde. Da besteht dringender Handlungsbedarf, und ich kann Ihnen versichern, Herr Staatssekretär, dass wir diesen Antrag auch weiterhin immer wieder einbringen werden.

Zum Abschluss eine interessante Feststellung – schade, dass der Herr Finanzminister nicht mehr da ist –: Im Zuge der Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat uns der Herr Finanzminister heute mitgeteilt, dass er sich im Zusammenhang mit eventuellen Steuererhöhungen dafür verwenden wird, dass es zu keiner Erhöhung der Steuer- und Abgabenquote kommen wird. Doch nun steht im "Kurier" von morgen Folgendes zu lesen:

"Am Rande der Plenarsitzung übte Edlinger Kritik an den von der ÖVP beschlossenen Forderungen für die Regierungsverhandlungen. Dort steht nämlich: ,Die Steuer- und Abgabenquote nicht erhöhen.‘ Edlinger: Das ist standort- und wettbewerbspolitisch zu wenig. Nicht zu erhöhen wird nicht reichen." – Hört, hört! – "Der SP-Minister hält an seinem Ziel fest, die Steuer- und Abgabenquote von derzeit 43 Prozent auf etwa 40 Prozent zu senken."

Herr Staatssekretär! Das sind satte 75 bis 80 Milliarden Schilling an Steuerausfall. Ich erinnere daran, dass wir Freiheitlichen, als wir die Forderung aufgestellt haben, mittel- und langfristig die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken, verlacht wurden. – Jetzt verlangt es der Finanzminister! Was will er wirklich: nicht erhöhen oder senken? Ich kenne mich wirklich nicht mehr aus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abgeordneter Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

19.08

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, Frau Kollegin Lichtenberger, dass man trotz aller Unkenrufe einfach zugeben muss, dass diese Novelle ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn er Ihnen nicht weit genug geht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ein Schritt, ja!) Das verstehe ich. Aber klar ist, dass der Schwerverkehr – das heißt, LKW mit mehr als vier Achsen sowie alte, abgasreiche LKW – stärker belastet wird als der Nah- und Zustellverkehr mit kleineren LKW. Die neuen, emissionsärmeren LKW werden weniger besteuert als alte und laute "Stinker". Das ist doch ein richtiges Prinzip, das in dieser EU-Richtlinie umzusetzen versucht wurde?!

Es ist auch nicht so, dass es bei uns billiger ist als anderswo in Europa. Wir schöpfen die EU-Richtlinie in voller Höhe aus. Das heißt: Es wird da der höchstmögliche Betrag verlangt. Das muss eben auch dazugesagt werden! Höhere Beträge sind nicht möglich, weil sie nicht EU-kon


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