Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 157

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stingl anschaut. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben einen Bürgermeister in Windischgarsten, der verurteilt ist!)

Ich komme noch auf Ihren Ehrenobmann, Kollege Westenthaler, zu sprechen, auf Ihren Ehrenobmann Alexander Götz. Der hat nämlich eine sehr, sehr hohe Politikerpension; aber damit nicht genug, hat er die Steuerzahler der Republik Österreich geklagt, um seine Politikerpension ein bisschen aufzufetten, nämlich um eine Zulage, die er sich seinerzeit selbst in seiner politischen Funktion in Graz zugeschanzt hat.

So schaut das aus, meine Damen und Herren von der FPÖ. (Abg. Fischl: Wie ist das mit Stingl und Blecha?) Ich bitte Sie wirklich inständig: Geben Sie sich heute nicht der Lächerlichkeit preis, indem Sie sich hier als Moralapostel aufspielen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schwarzenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.49

3Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben am 15. Mai 1997 die Bezügereform hier im Hohen Hause beschlossen. Das Ziel damals war, eine Bezügepyramide vom Bundespräsidenten beginnend bis hinab zu den Gemeinderäten zu finden. Da immer wieder der Vorwurf kam, dass die Politiker selbst ihre Bezügeerhöhungen beschließen, suchte man nach einem Modell, wie man in Relation zum durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung die Politikerbezüge regeln könnte. Damals hat man ein Modell auf Vorschlag von Experten gefunden, bei dem sozusagen das durchschnittliche Einkommen des vorvergangenen Jahres als Grundlage herangezogen wird. Dabei wurde allerdings übersehen, dass, wenn die Inflationsrate rückläufig ist, natürlich dann die Einkommenserhöhung von einer höheren Inflationsrate ausgeht, aber erst drei Jahre später zum Zug kommt, sodass der Rechnungshofpräsident für das Jahr 2000 eine Bezügeerhöhung auf Grund dieser Automatik von 3,3 Prozent errechnet hat.

Da wir – und wir haben am heutigen Tag sehr viel über Sparen gesprochen – uns angesichts des Umstandes, dass rund 2 Millionen Pensionisten eine Pensionserhöhung um mehr als 0,6 Prozent beziehungsweise jene mit Kleinstpensionen etwas mehr erhalten, eine Erhöhung in diesem Ausmaß nicht leisten können, haben wir sozusagen diesem Empfinden zu folgen und den § 3 des Bezügegesetzes dahin gehend geändert, dass in Zukunft die Inflationsrate des Vorjahres beziehungsweise die Höhe der Pensionsanpassung Basis ist, jedoch der jeweils niedrigere Wert.

Es ist nämlich Klage geführt worden, es könnte passieren, dass eine hohe Inflationsrate – diese ist allerdings derzeit für die nächsten Jahre nicht in Sicht – dazu führen könnte, dass die Pensionsanpassung dann niedriger als die Inflationsrate wäre. Aus diesem Grund haben wir in einem Vier-Parteien-Antrag den jeweils niedrigeren Wert vereinbart: Ist die Pensionserhöhung geringer als die Inflationsrate, so wird die Erhöhung der Politikerbezüge ebenfalls geringer als die Inflationsrate sein, nämlich im Ausmaß der Pensionserhöhung.

Wir haben im § 6 eine weitere Klarstellung getroffen, und zwar bezüglich der Versorgungsbezüge: Bei überlebenden Ehegatten werden 60 Prozent herangezogen, bei Vollwaisen 36 Prozent und bei Halbwaisen 24 Prozent. Ich glaube, diese Regelung zeigt, dass auch wir im Interesse eines sparsamen Budgets, eines sparsamen Haushaltes bereit sind, Opfer zu bringen, obwohl wir an und für sich ansonsten nicht unbedingt mit Pensionisten vergleichbar sind: Wir leisten schon aktive Arbeit. Aber ich glaube, dass wir da einen Weg gefunden haben, zu dem wir in den nächsten Jahren stehen können.

Ich muss Herrn Abgeordneten Kräuter etwas verbessern: Im Ausschuss war das Ergebnis nicht ganz einstimmig, weil Frau Abgeordnete Petrovic dem nicht zugestimmt hat. Sie wollte eine jährliche Diskussion und eine jährliche freie Entscheidung des Parlaments über die Höhe der Politikerbezüge. – Da wären wir wieder dort gewesen, wo wir eigentlich vor der Bezügepyramide


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