Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 161

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Da wurde also von Gerechtigkeit gesprochen, da klopfte man sich auf sozialdemokratischer Seite auf die Brust und sagte, man habe in der Frage der Politikerbezüge ein Stück Gerechtigkeit durchgesetzt.

Zwei Jahre sind seither ins Land gezogen. Und wie schaut es jetzt aus? – Es gibt einen Bericht des Verfassungsausschusses, in dem steht, dass es unter Bedachtnahme auf die geringe Anhebung der Pensionen – ich zitiere wörtlich – "nicht vertretbar ist, die vom Präsidenten des Rechnungshofes ermittelte Anhebung der Bezüge umzusetzen." – Zitatende.

Die APA meldet aus dem Verfassungsausschuss, dass alle Politiker im Hohen Haus es angesichts der Tatsache, dass die Pensionen nur um 0,6 Prozent angehoben werden, für völlig unangemessen erachtet haben, sich selbst eine Gehaltsgenehmigung nach dem alten Gesetz im Ausmaß von 3,3 Prozent zu genehmigen.

Das verstehe ich nun wirklich nicht: Ursprünglich hat man gesagt, man sei stolz darauf. Im Ausschuss hat man gesagt, es sei völlig unangemessen. Und jetzt – laut den Wortmeldungen, die man bisher gehört hat, insbesondere jener des Kollegen Kräuter – kritisiert man ganz offen diese Regelung!

Herr Kollege Kräuter! Ich wünsche mir da schon jene Transparenz und Gerechtigkeit, die Sie sonst immer einfordern! Wo ist denn Ihr politisches Standvermögen, wenn Sie in Wirklichkeit gegen diese Regelung sind, die lediglich eine Erhöhung im Ausmaß der Pensionserhöhung vorsieht? Ja bitte treten Sie doch hier an dieses Rednerpult beziehungsweise bringen Sie in Ihrem Abstimmungsverhalten klar und deutlich zum Ausdruck, dass Sie dagegen sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das wäre Ehrlichkeit! Sie müssen das vor den Bürgern beziehungsweise vor Ihren Wählern verantworten. Aber von diesem Rednerpult aus das Gesetz schlecht zu machen, gleichzeitig jedoch dafür zu stimmen, und zwar nur aus politischer Opportunität, ist – seien Sie mir nicht böse! – ein Akt der politischen Feigheit und sonst nichts! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben sich natürlich durch dieses Gesetz selber gefangen, und zwar dadurch, dass Sie das Bezügebegrenzungsgesetz in den Verfassungsrang erhoben haben, die Zweidrittelmehrheit von Rot und Schwarz aber durch die Wahlen im Oktober verloren gegangen sind, und Sie nun aus dieser Selbstfesselung ohne Hilfe der Oppositionsparteien nicht mehr herausgekommen wären.

Seien Sie doch ehrlich: Sie müssten uns doch dankbar dafür sein, dass wir einen gemeinsamen Weg mittragen, der auch vernünftig ist und besagt, dass 100 000 S im Grunde noch in Ordnung, angemessen sind. Wir wollen nicht weniger, wir wollen aber auch nicht mehr. – Und nichts anderes sagt es aus, wenn die Wertsicherung ein Parameter ist. Das ist etwas durchaus Vernünftiges, denn dadurch bekommen wir Abgeordnete diese 100 000 S wertgesichert – es sei denn, dass die Pensionen einmal sogar unter der Wertsicherung angehoben würden! Es ist dies also eine sehr gerechte Lösung.

Aber hier darüber zu klagen, wehleidig zu sein, ein Glaskinn zu zeigen und zu sagen, man sei in Wirklichkeit gar nicht dafür, man stehe nur aus politischen Gründen auf und stimme mit, ist ganz einfach unehrlich! Das ist nicht vertretbar, Herr Kollege Kräuter! Daran sieht man, dass Ihnen jegliche Bodenhaftung, jegliche Verbindung zur Basis abhanden gekommen ist. Wir beschließen ja heute auch, dass die Beamtenpensionen bis zu 7 000 S monatlich um 1,5 Prozent angehoben werden. Wissen Sie, wie viel das bedeutet? Das sind 140 S! Das beschließen Sie hier! Auf der anderen Seite aber reagieren Sie wehleidig, weil Sie nicht 3,3 Prozent, sondern nur 0,6 Prozent an Gehaltserhöhung bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.09

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.09

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die heutige Debatte hier verfolgt hat, konnte feststellen, dass der


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