Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 180

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es geht nicht an, dass Sie die Freiheitliche Partei dafür schändlich zu machen versuchen oder sie bösen Willens zeihen, nur weil sie seit über 40 Jahren am Allerheiligentag – am Tag, an dem man in dieser Republik der Toten gedenkt, und wir leben noch immer in einem mehrheitlich katholischen Land – auch an einem Kriegerdenkmal und Gefallenendenkmal, nämlich dem Denkmal der Gefallenen der beiden letzten Weltkriege, einen Kranz niederlegt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

So wie es über 40 Vereine in Salzburg tun, so wie es Polizeieinheiten und verschiedenste Feuerwehreinheiten tun, macht es auch die Freiheitliche Partei. Herr Kollege Öllinger! Dieses Recht der Kranzniederlegung und dieses Recht der Brauchtumspflege lässt sich die FPÖ von Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen niemals nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden dafür eintreten, dass auch die Feuerwehren, die Kameradschaftsbünde und die Polizei in Zukunft dort ihre Kränze niederlegen können. Sie können wirklich nicht von uns verlangen, dass wir auf dieses Recht verzichten!

Ich sage Ihnen: Sie sind auf die Gesetze dieser Republik vereidigt worden. Sie haben nicht nur einmal hier einen Eid abgelegt, sondern Sie sind schon mehrmals angelobt worden. Sie wissen: Wenn eine Demonstration nicht genehmigt ist, dann hat diese auch zu unterbleiben! Sie sind doch ein gesetzestreuer Bürger, oder etwa nicht? Ist es Ihnen da plötzlich nicht mehr viel wert? – Das ist Ihre Zweideutigkeit!

Auch wir verurteilen es, dass man gegen Sie als Abgeordneten ein Verfahren einleitet, Sie sogar in erster Instanz bestraft und Sie Berufung einlegen müssen. Da gehört die parlamentarische Immunität her, wenn Sie möglicherweise auch ein unbekannter Abgeordneter sind und die das vielleicht nicht gewusst haben, was ich durchaus attestiere. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber ich sage Ihnen: Mit Gesinnungsschnüffelei, wie Sie sie hier öfters an den Tag legen, wollen wir uns nicht in ein Bett legen. Wir werden dafür immer eintreten: dass wir auf einem Friedhof am Allerheiligentag und am Allerseelentag, so wie es viele Tausende und Abertausende Österreicher in diesem Land tun, Kränze niederlegen können. Das werden Sie uns nicht verbieten können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.32

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zu Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 15 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

Erstens: In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. November 1999 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller besteht.

Zweitens: Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Dr. Keppelmüller wird insoweit zugestimmt, als das inkriminierte Verhalten unter die außerberufliche Immunität (Artikel 57 Abs. 3 B-VG) fällt.

Drittens: Sofern das Verteilen der Stenographischen Protokolle des Nationalrates inkriminiert wird, wird die Auffassung vertreten, dass eine Verfolgung auf Grund der sachlichen Immunität (Artikel 33 B-VG) ausgeschlossen ist. Ebenso würde der Verfolgung des Abgeordneten wegen der öffentlichen Wiedergabe eines Zitates einer im Beruf des Abgeordneten durch ihn selbst gemachten Äußerung die berufliche Immunität (Artikel 57 Abs. 1 B-VG) entgegenstehen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite