Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 141

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Bundesminister Hostasch. – Bitte.

17.47

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Herren Präsidenten! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, nur ganz kurz auf den Beitrag von Frau Abgeordneter Haller Bezug zu nehmen.

Ich glaube, es wurde zu Recht die Frage der einnahmenseitigen und ausgabenseitigen Maßnahmen angesprochen, bei denen es eine entsprechende Ausgewogenheit geben soll. Ich glaube aber, dass es manchmal hinsichtlich der Beurteilung mehr eine Expertenfrage ist, was als Einnahme oder als Ausgabe gesehen wird. Entscheidend bei allen Konsolidierungsmaßnahmen ist meiner Ansicht nach die Wirkung, das heißt die Wirkung auf den einzelnen Menschen, auf die Verteilungsgerechtigkeit. Entscheidend ist aber auch, was es für die private Nachfrage der Bevölkerung heißt, weil gerade durch die private Nachfrage auch das Wachstum stark beeinflusst wird.

Wenn wir nämlich die Politik nicht auch entsprechend wachstumsfördernd gestalten, hat das insgesamt wieder negative Auswirkungen auf das gesamte volkswirtschaftliche Produkt. Hier schließt sich der Kreislauf. Ich meine daher, dass man oft nicht nur semantische oder fachmännische einnahmen- oder ausgabenseitige Betrachtungen anstellen, sondern sagen sollte, wie die tatsächlichen Wirkungen auf die Menschen und letztlich auf den gesamtvolkswirtschaftlichen Kreislauf sind.

Ich wollte hier keinen Widerspruch zu Ihnen erzeugen, sondern das unterstreichen, was auch unser Herr Finanzminister heute gesagt hat.

Erlauben Sie mir aber auch zum FLAF, zum Familienlastenausgleichsfonds, einige Worte. Der Familienlastenausgleichsfonds wird fast ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge gespeist. Diese Arbeitgeberbeiträge sind Beiträge, die zu den Lohnnebenkosten gezählt werden, und es bedarf daher auch einer Ausgewogenheit der Verteilung der Mittel, die aus dem FLAF genommen werden. Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dann, wenn es darum geht, eine Ausgewogenheit in Konsolidierungskonzepten zu erzielen, einen Fonds nicht zu berühren, nicht dafür zu sorgen, dass auch dieser Fonds dazu beiträgt, dass ein Konsolidierungsprozess eingeleitet und unterstützt wird, dafür aber andere Fonds in Anspruch zu nehmen. Hier haben alle, die zu einer Ausgewogenheit mit beitragen müssen, eben für diese zu sorgen.

Wenn Sie die Familien mit Kindern ansprechen, so bekenne ich mich dazu, dass wir natürlich eine Gesellschaft zu unterstützen haben, in der die Kinder die bestmöglichen Voraussetzungen vorfinden. Ich möchte eines noch einmal unterstreichen, was in unserem Land eine der größten familienpolitischen und sozialpolitischen Leistungen ist: Das ist die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung für Familienangehörige. Es wird in der allgemeinen Diskussion oft gänzlich unterschätzt, welcher Solidarausgleich hier innerhalb der Versichertengemeinschaft von Alleinverdienern, von Paaren oder Personen, die keine Kinder haben, hin zu Familien oder Personen mit Kindern erfolgt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Faktor, den wir in unseren Betrachtungen, was wir für die Familien in unserem Land leisten, immer wieder betonen müssen.

Zum Letzten, sehr geschätzte Frau Abgeordnete, weil Sie zu Recht die Formulierung im Rechnungshofbericht erwähnt haben, dass die Budgetkonsolidierung weitgehend erreicht wurde, und dem gegenübergestellt haben, dass im "Format" gestanden ist, das Budgetziel der Konsolidierung wurde nicht erreicht. – Vor die Frage gestellt, wem ich mehr glaube, muss ich sagen, dass ich dem Rechnungshof mehr glaube. (Beifall bei der SPÖ.)

17.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Leikam. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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