Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 145

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Nach Meinung des Rechnungshofes ist das insbesondere darauf zurückzuführen, dass parallel zu den in den Jahren 1995 und 1996 umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen in Ansehung des Budgets zu wenig strukturelle Maßnahmen gesetzt wurden, die einen positiven Dauereffekt ausgelöst hätten.

Ich ziehe daraus folgenden Schluss: Es müssen meiner Ansicht nach zu den in Aussicht stehenden Konsolidierungsmaßnahmen hinsichtlich des Budgets auch Begleitmaßnahmen in struktureller Hinsicht hinzutreten, sonst besteht die Gefahr, dass wieder nur ein Teilschritt gesetzt wird, dass wieder nur in Teilbereichen Erfolge zu erzielen sind und sich kein dauerhafter Effekt einstellt.

Es sollte weiters berücksichtigt werden, dass Maßnahmen zur Budgetsanierung, die die Bevölkerung langfristig belasten, also vor allem abgabenrechtliche und pensionsrechtliche Maßnahmen, auch langfristig positive Auswirkungen auf das Budget haben sollten, also nicht nur zwei oder drei Jahre lang, sondern viele Jahre. Nur dann kann eine echte Konsolidierung erreicht werden. Es wäre unbillig, von der Bevölkerung für die Konsolidierung von nur zwei oder drei Budgets Maßnahmen in negativer Hinsicht zu verlangen, die Jahrzehnte wirksam sind. Und wenn wir heute vor der Tatsache stehen, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich und unbestritten sind, dann sollte man gerade diesen Aspekt ganz besonders berücksichtigen.

Ich darf als Präsident des Rechnungshofes aus der Prüfung der beiden Konsolidierungspakete eine Konsequenz ziehen: Es sollten die Konsolidierungsmaßnahmen jeweils rechtzeitig ergriffen werden, sie sollten nicht isoliert im Raum stehen, sondern mit strukturellen Maßnahmen verbunden werden.

Ich würde mir wünschen, dass die kommenden Konsolidierungsmaßnahmen in der Weise greifen, dass der Rechnungshof in Hinkunft keine weiteren Sparpakete mehr evaluieren wird müssen, und zwar einfach deshalb, weil weitere Sparpakete nicht mehr erforderlich sein werden. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Freiheitlichen.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Kurzbauer gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.07

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Leikam, ich habe eine Bitte: Sie haben zwar am Beginn Ihrer Rede gesagt, dass Sie sich zum österreichischen Bundesheer bekennen, haben aber dann in Ihren Ausführungen auf unfaire Weise unseren Bundesminister Fasslabend kritisiert. Ich möchte das schon zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leikam: Der Rechnungshof!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wahrnehmungsbericht über die Konsolidierungspakete 1995 bis 1997 wird festgestellt, dass die Grundlagen der Konsolidierungspakete die Strukturanpassungsgesetze 1995 und 1996 auf Grund des Koalitionsübereinkommens 1996 und dann letztlich die Entschließung des Europäischen Rates über den Europäischen Stabilitäts- und Wirtschaftspakt sind. Die Zielsetzung – Präsident Fiedler hat darauf hingewiesen – dieses Wahrnehmungsberichtes ist, festzustellen, ob das wesentliche Ziel der Budgetkonsolidierung, nämlich die Neuverschuldung des Bundes bis 1997 auf unter 3 Prozent zu senken und damit die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu erfüllen, erreicht wurde.

Wir entnehmen diesem Bericht, dass dieses Ziel erreicht wurde. Zahlenmäßig wurde dieses Ziel erreicht, aber wie wir heute beim Budget 1998 bereits besprochen haben, geht es wie ein roter Faden durch, dass die auf der Ausgabenseite vorgesehenen Strukturmaßnahmen nur zum Teil eingehalten wurden.

Im Kapitel 50 – Finanzverwaltung weist der Rechnungshof sehr wohl auf die erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen hin und empfiehlt, das Controlling, welches im Jahre 1997 instal


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