Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 103

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"Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs. 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, nach der Begründung der Anfrage und vor Eingang in die Debatte eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, doch ist auch eine mündliche Beantwortung gemäß § 91 Abs. 4 zulässig." (Abg. Schwarzenberger: Richtig!)

Das heißt also, dass es in der Wahlfreiheit der Ministerin steht, ob sie eine mündliche Stellungnahme abgibt oder ob sie die Fragen im Einzelnen beantwortet. Sie hat eindeutig das gemacht, was die Geschäftsordnung ihr zumisst: Sie hat eine Stellungnahme abgegeben, und damit hat sie ihre Pflicht erfüllt.

Im Übrigen möchte ich sagen, dass es wirklich ein Höhepunkt der Unfairness ist, dass eine Bundesministerin, die fünf Jahre im Amt war, eine Ministerin, die fünf Tage im Amt ist, mit 63 Fragen zudeckt. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kostelka. – Bitte.

15.43

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die konkret zu lösende Frage lautet: Wie wird mit diesem Haus umgegangen? (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Ha! Ha! Ha! – Abg. Schwarzenberger: Habt Acht vor der SPÖ!)

Die Pensionsreform ist eine zentrale Frage für viele Österreicher. (Abg. Dr. Fekter: Wo ist die Geschäftsbehandlung?) Die Klärung dieser Frage auf Monate hinauszuschieben, aber bis dahin politische Propaganda zu betreiben, sobald man dieses Haus verlassen hat, ist unerträglich. Die Bundesregierung hat dem Hohen Hause hier Rede und Antwort zu stehen. Die Antwort, die Herr Klubobmann Khol gegeben hat, bedeutet aber offensichtlich, dass die Mitglieder der Bundesregierung daran nicht mehr denken. Sie wollen dem Hohen Haus keine Rechenschaft ablegen. Und das ist das, was wir nicht akzeptieren können! (Beifall bei der SPÖ.)

15.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

15.44

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kostelka, ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie in der Zeit, als Sie in der Regierung waren, Dringliche Anfragen mit folgender Begründung nicht beantwortet haben:

Bundeskanzler Vranitzky in der 41. Sitzung der XX. GP – ich zitiere –:

"Herr Präsident! Im Sinne der Geschäftsordnung des Nationalrates und insbesondere unter Berücksichtigung der darin vorgesehenen Redezeit wird die Beantwortung der einzelnen 39 Fragen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist, auf schriftlichem Wege nachgereicht." – Begründung fehlt.

Weiters (Abg. Dr. Mertel: Was soll das?) : 49. Sitzung: "... und werde gemäß der Geschäftsordnung die einzelnen Fragen schriftlich beantworten." – Begründung fehlt.

Ich finde es gut, dass die Frau Bundesministerin eine Begründung angegeben hat. Und wenn Sie von Respekt gegenüber diesem Hause sprechen, dann frage ich Sie: Wo ist denn der bis vor kurzem noch amtierende Bundeskanzler und Fraktionsvorsitzende der SPÖ Viktor Klima geblieben?

Herr Kollege Öllinger! Wenn Sie uns fragen: Was ist der neue Stil dieser Regierung?, dann sage ich Ihnen: Der neue Stil dieser Regierung und auch der Fraktionen ÖVP und FPÖ ist, dass wir uns an die Gesetze des Landes und an die Geschäftsordnung des Nationalrates halten.


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