Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 56

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

der Qualität erfolgt ist, wie Sie, Herr Kollege, es sich erwartet hätten. Und ich konnte Sie diesbezüglich verstehen.

Diese Gesetzesnovelle bringt noch eine weitere Neuordnung: Das neue Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen, in dem auch Frauen-, Jugend- und Familienagenden eingebunden sind, hat seine bestimmte Aufgabe. Beschweren Sie sich also nicht darüber, dass hier nur Diskussionen über den Selbstbehalt stattfinden! Diese haben stattzufinden, wenn wir das gute Sozialsystem, das wir miteinander entwickelt haben, auch in Zukunft beibehalten wollen. Nehmen Sie auch Abschied davon, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob mit jedem Aspro tatsächlich eine Belastung des Bürgers verbunden ist! Das, bitte, sollten Sie nicht tun. (Beifall bei der ÖVP.)

In Anbetracht der vorgeschrittenen Redezeit möchte ich noch auf zwei Dinge Bezug nehmen. Ich verstehe Ihren Verbalrundschlag nicht, und ich verstehe auch nicht, dass Sie sich darüber ausweinen, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt nicht zusammenpassen. Bitte, Sie kennen unsere Zielsetzungen, die wir uns auch im Rahmen des ÖPUL gesetzt haben, sehr genau (Abg. Oberhaidinger: Nein, die kennen wir nicht! Wir erfahren nichts!), wobei die Landwirtschaft um die Erhaltung einer gesunden Umwelt und Natur bemüht ist. Denn nur so können wir auch das erbringen, was Sie und wir wollen und brauchen, nämlich gesunde Nahrungsmittel und eine intakte Umwelt. (Abg. Oberhaidinger: Ihr regiert nicht! Ihr seid eine erfolglose Regierung!)

Sie kennen die Wichtigkeit des Zusammenwirkens dieser Faktoren, damit wir auch im Katastrophenschutz erfolgreich tätig sein können. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )  – Jawohl, das sind Dinge, die wir in Zukunft ganz engagiert angehen werden, wobei wir nicht nur auf Nachhaltigkeit abzielen, sondern auch Arbeitsplätze sichern, viel für unsere Zukunft tun und auch die nachwachsenden Rohstoffe mit in unser Programm einbinden werden. Daran haben Sie uns am Schluss Ihrer Regierungstätigkeit gehindert. Das muss einmal sehr deutlich gesagt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Martin Graf und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (42 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Bauten und Technik und über die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, das Behörden-Überleitungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung und die Verfügung über bundeseigene Liegenschaften einschließlich Mietwohngebäuden (BIG-Gesetz) und mit dem das Bundesfinanzgesetz 1992 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, geändert und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und über die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird sowie damit zusammenhängende Bestimmungen über den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz erlassen werden, und schließlich das Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 und das ÖIG-Gesetz geändert sowie damit zusammenhängende Bestimmungen über den Wirkungsbereich einzelner Bundesministerien getroffen werden, aufgehoben werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2000)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Gesetzesvorschlag des Verfassungsausschusses (42 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und andere Bundesgesetze geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2000), wird wie folgt geändert:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite