Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 154

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Bundesgesetz, mit dem die gesetzliche Grundlage für das Budgetprovisorium 2000 geschaffen wird. Diese Grundlage basiert auf dem Bundesfinanzgesetz 1999, und die Beamten des Bundesministeriums für Finanzen haben innerhalb der letzten Wochen, also in einer sehr kurzen Zeit, eine gewaltige Anstrengung unternommen, damit letztlich die Voraussetzungen für dieses Budgetprovisorium geschaffen werden konnten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass ein Budget für ein neues Wirtschaftsjahr zeitgerecht erstellt oder vorbereitet werden soll. Und selbst in einem Wahljahr – ich erinnere an die Wahlen vom 3. Oktober des Vorjahres – war natürlich klar, dass auch Vorbereitungen für das Jahr 2000 getroffen werden müssen. Aber trotz der verfassungsrechtlichen Verpflichtung hat es der damalige Bundesminister für Finanzen verabsäumt, das notwendige Rechenwerk vorzubereiten. Ich frage jetzt: Warum? War es Absicht? (Abg. Edlinger: Das war der Wille der Bundesregierung!) Wurden absichtlich keine Vorbereitungen für das Budget 2000 getroffen? (Abg. Edlinger: Molterer fragen!) Oder war es Absicht, damit das wahre Ausmaß des Konsolidierungsbedarfes nicht bekannt wird? (Abg. Edlinger: Molterer fragen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Oktober des Vorjahres wurden wir seitens der EU – das waren die Finanzminister im ECOFIN-Rat – bezüglich unserer Budgetpolitik kritisiert und angehalten, dringend Maßnahmen zu setzen, damit unser Stabilitätsprogramm nicht gefährdet wird. Die Folge war letztlich, dass der damalige Finanzminister die einzelnen Ministerien angewiesen hat, eine 20-prozentige Kürzung bei den Ermessensabgaben zu verordnen. (Abg. Auer: Ausgaben!) Ab diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein Fehlbetrag von 20 Milliarden Schilling für den Budgetvollzug 2000 genannt (Abg. Edlinger: Das ist ein Märchen, Herr Kollege! Das ist eine wirkliche Märchenstunde!), und Sie, Herr Finanzminister, haben immer wieder betont, dass dies eine notwendige Maßnahme ist, damit beim Vollzug des Budgets 2000 keine Probleme auftreten.

Im Zuge der Sondierungsgespräche wurde dann von einem Fehlbetrag in der Höhe von 20 bis 27 Milliarden gesprochen. Am 2. Dezember stellten Sie, Herr Bundesminister, im Budgetausschuss einen Fehlbetrag von 20 Milliarden fest. Auch am 19. Jänner sprachen Sie im Budgetausschuss von einer Finanzierungslücke von 20 Milliarden Schilling. (Abg. Edlinger: Ja, 20 Milliarden!) Heute wissen wir auf Grund des vorgenommenen Kassasturzes, dass zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ein Fehlbetrag von 109 Milliarden Schilling vorliegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und von den 109 Milliarden Schilling ... (Abg. Dietachmayr: Das ist ja alles schon einmal diskutiert worden, Kurzbauer!)  – Augenblick bitte! Nicht nervös werden! Ganz normal! – Von diesen 109 Milliarden Schilling wird entsprechend dem Maastricht-Defizit die Summe von 62 Milliarden abgezogen, und somit liegt jetzt ein Konsolidierungsbedarf von 47 Milliarden vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die neue Bundesregierung hat nun die Aufgabe, mit diesem Budgetprovisorium eine Reparatur vorzunehmen. Der Erlass, der ursprünglich eine Kürzung der Ermessensausgaben bei den einzelnen Ministerien um 20 Prozent vorgesehen hatte, ist, wie wir mittlerweile seitens des Finanzministeriums wissen, in der Praxis nicht durchzuführen. Deshalb wird die neue Bundesregierung nunmehr eine 15-prozentige Rückführung vornehmen. Die Grundlage für diese Reduzierung um 15 Prozent ist der Bundesvoranschlag 1999, und dies stellt eine wesentliche Arbeitserleichterung für die einzelnen Ministerien dar.

Im Jänner dieses Jahres haben wir den Rechnungsabschluss 1998 hier im Hohen Haus behandelt, und immer spricht der Finanzminister von der Punktlandung beim Budgetvollzug. Wenn wir diesen Rechnungsabschluss des Jahres 1998 nach den Zahlen betrachten, dann muss ich Ihnen Recht geben, wenn wir aber etwas tiefer hineinsehen, dann erkennen wir, dass dieser Budgetvollzug, diese Punktlandung nur durch zwei wesentliche Faktoren möglich war: erstens durch das überdurchschnittliche Wachstum des BIP und zweitens durch Ausgliederungsmaßnahmen, also durch so genannte Einmaleffekte. Aber die ausgabenseitige und nachhaltige Budgetsanierung ist letztlich nicht gelungen und wurde auch nicht vorgenommen. (Abg. Edlinger: Weil die Frau Gehrer, der Herr Bartenstein und der Herr Fasslabend so viel


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