Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 161

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Ich habe eine Information aus dem Bundesministerium für Finanzen, in welcher Folgendes steht:

"Trotz der verfassungsrechtlichen Verpflichtung wurden vor Beginn des Budgetjahres 2000 und auch zu Beginn des Finanzjahres im Bundesministerium für Finanzen keine Vorkehrungen zur Erstellung eines Budgets für das Jahr 2000 getroffen." – Zitatende.

Das heißt, Herr Bundesminister beziehungsweise Herr Alt-Bundesminister Edlinger, Sie hätten es machen können, ja Sie hätten es sogar machen müssen! (Abg. Kiss: Richtig: Müssen!) Dieser Vorgang hat nicht stattgefunden. Auch liegen im Bundesministerium keine Akten auf, die auf eine Vorarbeit schließen lassen. (Abg. Edler: Sagt das Molterer?) Vielleicht haben Sie doch etwas gemacht, aber das konnte nicht festgestellt werden, weil Sie die Computer als leere Kästen übergeben haben. (Abg. Edlinger: So ein Blödsinn!)

Ich darf Ihnen eine weitere Information aus dem Bundesministerium für Finanzen geben: Es fand keinerlei persönliche Amtsübergabe durch den Vorgänger statt. Das haben Sie auch selbst so gesagt, Herr Alt-Bundesminister! Im Bereich des Büros waren keinerlei Aktenstücke oder sonstige Aufzeichnungen vorhanden, nicht einmal Schreibmaterial. – Ich weiß, dass Sie Ihr persönliches Schreibmaterial benutzen! – Auch die Telefonanlage funktionierte nicht. Sie hätten natürlich entsprechende Nummern herausnehmen können. Das haben Sie auch nicht gemacht. Sie haben natürlich den Vorgang gewählt, alles zu löschen, ganz nach dem Motto: Hinter mir die Sintflut! (Abg. Edler: Aber die Beamten waren schon noch da!)

Auf den PCs waren nicht nur alle Daten, sondern auch die Programme gelöscht. – Herr Finanzminister! Eine solche Übergabe macht nicht einmal ein einfacher Vereinskassier, denn ein einfacher Vereinskassier hätte bei einer solchen Übergabe, wie Sie sie praktiziert haben, Angst vor der Justiz! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun zu Herrn Abgeordnetem Wimmer. Ich bringe einige Klarstellungen zu den Unwahrheiten der SPÖ-Propaganda.

Erste SPÖ-Unwahrheit: Die SPÖ behauptet, die Regierung habe eine Erhöhung des Pensionsalters bei gleichzeitigen Abschlagszahlungen in zweistelliger Höhe vereinbart. – Wahr ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Antrittsalter für die Frühpension um eineinhalb Jahre angehoben wird, und nicht, wie die SPÖ das nach dem Plan von Ex-Finanzminister Edlinger vorhatte, um zwei Jahre, Herr Kollege Wimmer! Außerdem erfolgt die Anhebung in kleinen Schritten. (Abg. Wimmer: In welchen Schritten?) Nehmen Sie das auch zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Kleine Schritte, aber geschwind! – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Das behaupten Sie! Das ist eben die Unwahrheit! Warten Sie darauf!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während Sie in Zukunft mit 61,5 Jahren ... (Neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Ich darf das doch behaupten! Ich bin in der Regierung, wir werden das doch wohl wissen! Das ist unsere Sache! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Parnigoni. )

Das kommt so! Man kann sich ja entsprechend informieren. Herr Parnigoni! Wären Sie zu mir gekommen, dann hätte ich Ihnen das auch gesagt!

Wer in Zukunft mit 61,5 Jahren in Frühpension geht, wird zwar einen um 1,5 Prozent höheren Abschlag von der Pension haben; da dieser aber wegen der Anhebung des vorzeitigen Pensionsalters von einer höheren Bemessungsgrundlage berechnet wird, bekommt er tatsächlich eine höhere Pension als derzeit. – Auch das ist die Wahrheit. (Abg. Wimmer: Das heißt, die Abschläge werden höher!) Von Kürzungen kann also keine Rede sein! All jene, die 45 Versicherungsjahre haben, können jederzeit ohne Abschläge in Pension gehen. (Abg. Edler: Ist das das Koalitionsübereinkommen? Das Koalitionsübereinkommen lesen!) Natürlich wird es auch so sein, dass wir über diese Dinge noch reden.


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