Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 160

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diesen Herren stammen die beiden Unterschriften. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.  – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und bei den Grünen.)

Sie werden sicherlich verstehen, da die Parteipolitik nicht Meines ist, dass ich auf die übrigen polemischen Untergriffe wirklich nicht antworten will. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Dann hat Herr Haupt das Parlament belogen!)

19.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Alfred Finz. – Bitte.

19.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da heute wieder vom Brutto- und Nettodefizit die Rede war, möchte ich Sie auf Basis der derzeitigen Zahlen informieren. Ich betone das Wort "derzeitigen", weil bekanntlich noch kein ordnungsgemäßes Budgeterstellungsverfahren durchgeführt werden konnte. Wir müssen das im Schnellsiedeverfahren nachholen, damit wir in Kürze ein Budget 2000 vorlegen können.

Auf Basis der derzeitigen Zahlen haben wir nicht ein Bruttodefizit von 109 Milliarden Schilling, sondern von rund 270 Milliarden Schilling! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Von diesen 270 Milliarden Schilling werden ungefähr 160 Milliarden Schilling für die jährlichen Tilgungen der Finanzschuld abgezogen. Das ergibt ein Nettodefizit von 109 Milliarden Schilling. (Abg. Aumayr: Die wissen nicht, was brutto und was netto ist!)

Der Konsolidierungsbedarf nach Maastricht beträgt 62 Milliarden Schilling, das heißt, wir müssen von 109 Milliarden Schilling auf 62 Milliarden Schilling herunter kommen, das sind rund 47 Milliarden Schilling. Das geht aber nicht so einfach, dass man bloß die Überschüsse aus den diversen Fonds abzieht und dann nur mehr ein Konsolidierungsbedarf von 20 oder 25 Milliarden Schilling besteht, und zwar deshalb nicht, weil dieser Abzug nicht voll Maastricht-relevant ist. Nach unseren Berechnungen können dafür bestenfalls 13 Milliarden Schilling Maastricht-konform herangezogen werden.

Es ist heute schon gesagt worden, dass ein gesetzliches Budgetprovisorium notwendig ist, und zwar deshalb, weil weder formal noch inhaltlich für das Budget 2000 vorgesorgt wurde, nämlich weder durch entsprechende Budgetbegleitgesetze noch, vor allem, durch eine Erhebungsrunde in den einzelnen Ressorts. All das muss jetzt in Kürze nachgeholt werden, obwohl die neue Bundesregierung erst am 4. Februar angetreten ist. (Abg. Dr. Antoni: Das ist allerdings richtig!) Das Budgetjahr hat aber bereits am 1. Jänner 2000 begonnen.

Es kann aber – wie heute gesagt wurde – das Budgetprovisorium auf Basis der Erfolgsziffern des Jahres 1999 nicht als Grundlage für das ganze Jahr herangezogen werden. Vielmehr bedarf es eines eigenen Budgets für das Jahr 2000, weil gegenüber dem Vorjahr der Konsolidierungsbedarf höher ist. Außerdem wurden ja bestimmte gesetzliche Maßnahmen getroffen, die zu Mehrausgaben führen. Es hat zum Beispiel eine Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst gegeben, die ungefähr 3,2 Milliarden Schilling kostet. Daher muss man durch ein eigenes Gesetz hiefür vorsorgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ernst Fink. – Bitte.

19.35

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie jetzt gehört haben, haben wir ein Bruttodefizit von 270 Milliarden Schilling und ein Nettodefizit von 109 Milliarden Schilling, das heißt: eine äußerst schwierige Ausgangslage, auch bei einer relativ guten Konjunkturlage von plus 2,8 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Edler. ) Warum? – Weil Herr Alt-Bundesminister Edlinger nicht in der Lage war, ein Budget 2000 vorzulegen.


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