Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 187

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So gesehen kann ich dem Antrag der Grünen wohl eine gewisse Berechtigung zubilligen, er schießt aber auf alle Fälle übers Ziel hinaus. Ich meine, dass es einer sehr genauen Interessenabwägung bedürfen wird.

Hoffnung gemacht hat mir die heutige Wortmeldung von Herrn Staatssekretär Morak, der von einer neuen Medienbehörde spricht, die er einzurichten gedenkt. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin schon beim Schlusssatz, Herr Präsident.

Diese Medienbehörde möchte er auf der Ebene des Bundeskanzleramts in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ansiedeln, und ich glaube, in diesem Bereich könnte eine Lösung für diese sehr sensible Angelegenheit gefunden werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Den Antrag 55/A der Frau Abgeordneten Dr. Moser weise ich dem Verkehrsausschuss zu.

8. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9aE Vr 8812/99, Hv 5345/99) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (41 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic vor. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Mag. Trattner: Eine Wortmeldung dazu widerspricht allen Usancen.)

21.42

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Grünen haben seit langer Zeit, seit es einen grünen Klub hier im Parlament gibt, immer die Auffassung vertreten, dass die Immunität weit auszulegen ist.

Ich halte die bestehende Praxis für mit dem Text der gesetzlichen Grundlagen eigentlich nicht mehr vereinbar. Ich gestehe aber ganz offen, dass wir jetzt erstmals seit langem wieder intern sehr intensiv diskutiert haben, weil der Anlassfall – in einer Reihe von ähnlichen Vorfällen im Zusammenhang mit Abgeordnetem Westenthaler – in der Tat hart an den Missbrauch des Instituts der Immunität heranreicht und weil durchaus die Gefahr besteht, dass auch durch die Positionen, die Westenthaler innehat, extremer Druck auf Journalisten und Journalistinnen ausgeübt wird und damit die Immunität in das Gegenteil dessen verkehrt wird, wozu sie eigentlich eingerichtet wurde, nämlich zum Schutz der Abgeordneten vor Willkür. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es hat sich dennoch bei uns mehrheitlich – und in diesem Fall nicht leicht – die Überzeugung durchgesetzt, bei diesem Prinzip zu bleiben. Ich denke aber, wir sollten im Ausschuss und wohl auch in der Präsidiale eine grundsätzliche Debatte über eine zeitgemäße Veränderung auch des geschriebenen Immunitätsrechtes führen. Ich glaube, dass, um das freie Mandat verwirklichen zu können, unbedingt ein Schutz vor im Klagswert exzessiven zivilrechtlichen Klagen, das heißt die Einführung einer verbindlichen Streitwertbegrenzung vorgenommen werden muss. Denn sonst ist es unmöglich, gegen Konzern- und Lobby-Interessen, die weit verbreitet sind, überhaupt politische Kritik anzubringen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ein Letztes: Ich glaube, dass es zum Schutz von Geschädigten notwendig ist, bessere Instrumente einzuführen, das heißt eine Art Ehrenrat, und auch auf die Veröffentlichung von falschen Beschädigungen und Beleidigungen zu bestehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.45


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