sachlich gut vorgetragenen Widerstand, ist es meinem Anwalt und mir gelungen, auch in dieser Frage das Recht auf Meinungsfreiheit, insbesondere auf die freie Meinung eines Abgeordneten, durchzusetzen.
Ich gestehe Ihnen zu: Es war nicht leicht. Das war ein durchaus schwieriger Prozess, und Sie haben sich durchaus bemüht, zu erklären, warum man die Meinungsfreiheit der Abgeordneten insgesamt beschneiden solle und warum die – wo immer vorhandene – Ehre des Dr. Haider, die ich ihm von vornherein nicht absprechen möchte, in jeder Hinsicht wesentlich mehr wirkt als die Meinungsfreiheit der einzelnen Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft.
Sie haben sich nicht durchgesetzt, so wie Sie sich in Prozessen gegen das "profil", gegen den "Standard", gegen den ORF, gegen Journalisten, gegen andere Politiker, gegen Andersmeinende, gegen Anderssprechende in der Regel nicht durchgesetzt haben, weil es Ihnen in der Regel nicht gelungen ist, die österreichische Justiz davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, auf Aufforderung der Freiheitlichen Partei die Meinungsfreiheit einzuschränken. (Abg. Mag. Posch: Herr Präsident! Würden Sie dafür sorgen, dass der Herr Klubdirektor die Regierungsbank verlässt! Das gilt für alle! Das ist ja unglaublich!)
Und jetzt gibt es eine zweite Frage, Herr Dr. Böhmdorfer, Herr Justizminister, und das ist nicht nur die Frage der Verteidigung der Grundsätze des Rechtsstaates, sondern des Vertrauens. Da möchte ich Sie persönlich in zwei Punkten ansprechen, der zweite Punkt richtet sich an die gesamte Bundesregierung.
Zum Ersten: Es gibt einen konkreten Fall. Als der Rechnungshof einen Rohbericht über den Flughafen verfasste, konnte der freiheitliche Parteiobmann Dr. Haider innerhalb kürzester Zeit ein Exemplar dieses Rechnungshof-Rohberichtes öffentlich vorlegen. Aus Schlamperei wurde die Zahl 21 auf diesem Rohberichtsexemplar nicht getilgt, deswegen konnte zurückverfolgt werden, von wem dieses Exemplar stammte. Es war Ihr persönliches Exemplar, Herr Dr. Böhmdorfer! Das wurde auch publiziert, das ist – ich kann aus dem "Kurier" zitieren – bereits akten-, zeitungs- und öffentlichkeitskundig. Und Sie müssen sich als Justizminister die Frage gefallen lassen, wer jetzt glauben soll, dass Sie die Vertraulichkeit an der Spitze eines der heikelsten Ressorts in jener Art und Weise wahren werden, wie Sie es als Aufsichtsrat eines österreichischen Unternehmens offensichtlich nicht bereit waren zu tun.
Herr Dr. Böhmdorfer! Ich habe es ein bissel bewundert, wie Sie nach einem riesigen Kreidefrühstück heute an Ihr Mikrophon getreten sind. Ich habe nicht gewusst, dass der menschliche Körper und der Verdauungsapparat dermaßen viel an Kreide aushalten. Ich weiß es jetzt! Das sind neue physiologische Erkenntnisse, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Nur, Sie werden uns in der Praxis davon überzeugen müssen, ob Sie die Vertraulichkeit, ob Sie die Rechtsstaatlichkeit und ob Sie die Meinungsfreiheit in einem Maße respektieren, wie Sie das als freiheitlicher Serienanwalt in dieser Republik nie getan haben. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt eine Frage, die ich an die Regierungsbank richten möchte. Es ist eine Frage, bei der es um Vertrauen geht. Ich habe in den letzten Tagen auf Grund von Recherchen in puncto Überwachungsstaat einiges im Bundesministerium für Inneres recherchiert und bin dabei auf folgenden Hinweis gestoßen, den ich auch erhärten konnte: Nicht von der Spitze des Ressorts, sondern von außerhalb erging an die Staatspolizei in den letzten Tagen das Ersuchen, Herrn Dr. Böhmdorfer zu überprüfen. Diese staatspolizeiliche Überprüfung hat stattgefunden und ist den Auftraggebern außerhalb des Innenministeriums zugänglich gemacht worden.
Ich frage die Mitglieder der Bundesregierung, soweit sie in der Lage sind, Auskunft zu geben: Wer hat, als bekannt wurde, dass Dr. Böhmdorfer als Justizminister zur Verfügung steht, dessen staatspolizeiliche Überprüfung veranlasst? Wie ist diese Überprüfung ausgegangen? Wer ist über die Ergebnisse dieser Überprüfung informiert worden? Diese Fragen ersuche ich nicht irgendwann, sondern, wenn es irgendwie möglich ist, in dieser Sitzung zu beantworten, und ich gestehe zu, dass Herr Dr. Böhmdorfer sicherlich der Einzige ist, der diese Frage heute nicht beantworten kann und deswegen auch nicht beantworten sollte.