Seiten der Marktordnungsausgaben einzusparen und diese Fördermittel umzulenken für Umweltmaßnahmen, Herr Bundesminister! – Und das ist eine grüne Forderung, das ist eine europäische Forderung, das steht in einer EG-Verordnung!
Herr Kollege Schwarzenberger! Sie wissen ganz genau, Frankreich ist derzeit dabei, auf Basis dieser Verordnung ein Modulationssystem durchzuführen. Sie können nicht hierher an das Rednerpult treten und sagen, dass wir in dieser Frage keine Vorreiterrolle in Europa spielen sollten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Frankreich spielt diese Vorreiterrolle, und Frankreich hat mit seinem Programm 1997 festgehalten, dass es seine Fläche für den Biologischen Landbau auf 1 Million Hektar ausweiten wird. Das ist Realpolitik, meine Damen und Herren, und die geht uns hier in Österreich ab. (Abg. Aumayr: Prozentuell sind wir aber bei weitem vorn, Herr Kollege!) – Frau Kollegin Aumayr, ich komme auf diese Fragestellung in meiner Rede noch zu sprechen.
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben bis heute kein Konzept, keinen Plan vorgelegt, wie eine solche Umschichtung der Bundesmittel erfolgen könnte und damit ein Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit und Treffsicherheit geleistet werden könnte. Daher stellen wir auch diese beiden Anträge.
Wir Grünen fordern erneut die Einführung einer Förderobergrenze und die Umlenkung von GAP-Mitteln für die Förderung des ländlichen Raums. Das ist kein Verlust für die Landwirtschaft, meine Damen und Herren! Im Gegenteil: 1 Million Schilling eingespart, bedeuten 2 Millionen Schilling für die Ökologisierung in Österreich. Sie wissen das sehr genau, Herr Kollege Schwarzenberger, wir haben auch darüber im Ausschuss diskutiert.
Nun zur ökologischen Ausrichtung innerhalb der österreichischen Landwirtschaft, zur Lage des Biologischen Landbaus: Der Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche beträgt derzeit knapp 10 Prozent, also etwa 345 000 Hektar, meine Damen und Herren. Mit Stichtag Ende 1998/Beginn 1999 waren dies ungefähr 20 000 Biobetriebe. Das sind etwa 9 Prozent aller Betriebe. (Abg. Schwarzenberger: In Frankreich 1 Prozent! Das müssen Sie auch dazusagen! Bei uns sind es 10 Prozent, und in Frankreich ist es 1 Prozent!)
Der Anteil der Fördermittel für den Biologischen Landbau – damit komme ich schon zu einem wichtigen Punkt – beträgt knapp über 11 Prozent des Agrar-Umweltprogramms. Angesichts dieser 11 Prozent bei etwa 9 Prozent der Betriebe kann man nicht gerade von einer besonderen Bevorzugung des Biologischen Landbaues sprechen. (Abg. Schwemlein: Wobei es die Vorarlberger schwerer haben!)
Meine Damen und Herren! Alle Zeichen im letzten Jahr deuteten aber bereits darauf hin, dass es zu einer Ausstiegswelle im Biologischen Landbau kommen wird. Sie, Herr Bundesminister, wurden diesbezüglich nicht nur von uns darauf hingewiesen. Es gibt dazu eine Studie der Universität für Bodenkultur Wien und Berichte von Bioberatern und Kontrollstellenleitern, die ganz deutlich zeigen, dass die Rentabilität des Biolandbaues in manchen Regionen nicht mehr gewährleistet ist. Die Betriebe sind unter den derzeitigen Rahmenbedingungen gegenüber konventionellen Vergleichsbetrieben nicht ausreichend wettbewerbsfähig, meine Damen und Herren.
Eine Studie Ihres Förderungsdienstes, Herr Minister – sie wurde im Oktober 1999 publiziert –, führt den voraussichtlichen Ausstieg vieler Betriebe auf der einen Seite darauf zurück, dass diese Betriebe keine höheren Preise für ihre Produkte erzielen, also konventionell vermarkten müssen – selbstverständlich ist das ein Problem –, aber auf der anderen Seite auch darauf, dass die Flächenprämien im Biolandbau im Verhältnis zu anderen Extensivierungsmaßnahmen zu gering sind.
Herr Minister Molterer! Wir haben Sie sowohl im Agrarausschuss als auch in unseren Anträgen darauf hingewiesen. Sie haben aber nichts gemacht. Sie haben in Brüssel ein Programm eingereicht, über das wir heute noch diskutieren werden, das aber in keiner Weise dieser aktuellen Fragestellung entspricht.