21. Jänner 2000 verletzt Österreich die Nitratrichtlinie, weil keine verbindlichen Maßnahmen wie zeitliche und flächenmäßige Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes und ausreichende Dungbehälter österreichweit für die mit Nitrat belasteten Grundwassergebiete gesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Versäumnis der letzten zehn Jahre. Seit dem Jahre 1990, seit der Wasserrechtsgesetz-Novelle sind diese Durchführungsbestimmungen ausständig.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Molterer! Auch Sie waren bisher schon für diesen Bereich zuständig, und Sie waren säumig, Herr Minister! Sie wissen, dass Sie auf Grund verständlicher Interessenkonflikte und Kollisionen zwischen den Ansprüchen intensiver Produktionsgebiete der Landwirtschaft einerseits und den Wasserschutzbestimmungen und Wasserschutzfragestellungen andererseits säumig waren. Wie wird das in Hinkunft sein? – Als Umweltminister werden Sie auch für Fragen der Umweltverträglichkeit, der Abfallwirtschaft und des Natur- und Artenschutzes zuständig sein. Auch da haben Sie eine Fülle von Interessenkonflikten, die Sie in dieser Konstellation unserer Auffassung nach nicht werden bewältigen können.
Die Europäische Kommission trifft Österreich an einem wunden Punkt, denn die in der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 anvisierten Maßnahmen zur Reduktion der Nitratverseuchung des Grundwassers wurden nicht ergriffen. Kein einziger Landeshauptmann in Österreich hat eine Verordnung erlassen, mit der den Landwirten in den grundwassergefährdeten Gebieten Wirtschaftsbeschränkungen auferlegt werden, obwohl in Österreich mindestens über 150 Wasserversorgungsanlagen die Trinkwassergrenzwerte überschreiten – das, meine Damen und Herren, ist ein Signal! – und in diesen Fällen ein so genannter Aussetzungsbescheid erlassen werden musste.
Nur in den Agrarumweltprogrammen – das ist richtig, Herr Bundesminister – sind die Maßnahmen für den Grundwasserschutz vorgesehen, aber diese Maßnahmen sind freiwillig – Sie wissen das, der aktuelle Gewässerschutzbericht legt das klar –, wenig zielgenau und – das ist, so glaube ich, entscheidend und wichtig – de facto nicht wirksam, Herr Bundesminister! Langfristige Trend-Untersuchungen ergaben, dass bei 934 dieser Messstellen 23,3 Prozent aller Beobachtungswerte eine Verschlechterung des Nitratwertes aufwiesen, während nur bei 10 Prozent der Messstellen eine Verbesserung verzeichnet wurde. Der Rest blieb auf gleichem Niveau.
In Ihrem Gewässerschutzbericht, Herr Bundesminister, werden 48 Prozent der Gesamtfläche als nitratgefährdetes Gebiet ausgewiesen – 48 Prozent einer Fläche von 1,2 Millionen Hektar. Das heißt, etwa 660 000 Hektar in Österreich werden dezidiert als gefährdete Nitratregionen ausgewiesen.
Der Gewässerschutzbericht sagt es sehr deutlich: Die Ursachen für den äußerst mühsamen Fortgang in der Ergreifung legistischer Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der betroffenen Grundwasservorkommen liegen im Wesentlichen – hören Sie bitte genau hin! – in Interessenkollisionen bei der Festlegung von standortbezogenen Bewirtschaftungsbeschränkungen, bei der Sicherung der Entschädigungszahlungen und schließlich in der Frage eines abgestimmten Vorgehens bei der Gewährung von Zuschüssen nach § 33 des Wasserrechtsgesetzes und den Förderungsmöglichkeiten des ÖPUL. Genau das ist der Konflikt, Herr Bundesminister! Wir haben Interessenkollisionen auf vielen Ebenen, auch auf der Förderebene.
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was ist geschehen mit jenen Empfehlungen, die wir in Ihrem Grünen Bericht 1998 nachlesen können, nämlich jenen Empfehlungen der §-7-Kommission betreffend die Verminderung der Grundwasserbelastung. Darin wird nämlich festgehalten, dass im Zeitraum von 1995 bis 1997 die Zahl der Schwellenwertüberschreitungen für Nitrat wieder um 2 Prozent gestiegen ist. Das ist das große Problem. Hier haben wir eine Zunahme an Nitratbelastungen. Diese §-7-Kommission fordert Sie auf, zum Beispiel ein Abstockungsprogramm im Rahmen des österreichischen Umweltprogramms einzuführen – eine Abstockung von Tierbeständen, die derzeit diese Nitratverseuchungen und diese Nitratbelastungen verursachen.
Lassen Sie mich zum Schluss auch noch auf einen ganz zentralen Bereich der Abwasserentsorgung, nämlich gerade im ländlichen Raum, eingehen. Eine fehlende Harmonisierung zwischen Umweltförderungsgesetz und Wasserwirtschaftsgesetz steht noch immer auf der Liste der uner