Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 15. Sitzung / Seite 25

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Fachleute vorlegen. Und bei der Erstbestellung des Aufsichtsrates wird die Bundesregierung auf dieses Motiv Bedacht nehmen.

Das Abberufungsrecht des Eigentümervertreters soll sicherstellen, dass die Eigentümerverantwortung bleibt, aber um die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des Aufsichtsrates zu gewährleisten, ist eine solche Abberufung des Gesamtaufsichtsrates nur aus wichtigen Gründen möglich. Außerdem erfolgt selbstverständlich auch die Nachbesetzung wiederum nach dem Prinzip der Selbstergänzung.

Zur Frage 11 bezüglich Arbeitnehmervertreter:

Hiezu ist zu sagen: Mangels Konzernverhältnis zwischen ÖIAG und den Beteiligungsgesellschaften bestünde ohne gesetzliche Regelung überhaupt kein Entsenderecht für Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Wir wollen aber eine solche sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung, und daher ist die Bestimmung des § 5 Abs. 1 eine Drittelparitätsregelung sui generis, die übrigens weit über europäische Rechtsnormen hinausgeht. Wir stehen dazu! Wir wollen das! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Mitglieder werden – genauso wie im geltenden ÖIAG-Gesetz – von der Bundesarbeitskammer nominiert, die Bestellung und Abberufung durch die Hauptversammlung entspricht den üblichen Bestimmungen des Aktienrechtes.

Zu den Fragen 12 bis 14 hinsichtlich Verschmelzung von ÖIAG/PTA/PTBG:

Auch dabei handelt es sich um ein Konzept, das eins zu eins in der vorherigen Bundesregierung andiskutiert wurde – und auch außer Streit war. Es geht um die Fusion per Verschmelzung durch Gesetz mit In-Kraft-Treten des ÖIAG-Gesetzes Anfang Mai, aber rückwirkend zum 31. Dezember 1999 auf Basis der Bilanzen 1999.

Wie schon erwähnt, wird die Regierung keinen politischen Einfluss mehr auf die Vorgänge in diesem Unternehmen ausüben. Das führt dazu, dass die Investoren natürlich auch wesentlich mehr Vertrauen in solche Werte haben. Ich hoffe sehr, dass auch die Opposition das begrüßt, der im Übrigen zu danken ist, weil ja damit die Auseinandersetzung – was ich sehr begrüße – erstmals wieder hier im Parlament stattfindet. Aber wir sollten eben auch diesen Betrieben helfen, und wir sollten ganz bewusst zurückhaltend sein mit Aussagen, mit denen natürlich auch die Märkte beeinflusst werden können.

Die Verschmelzung ist notwendig, um eine flache Entscheidungshierarchie – insbesondere bei Telekom und Post – und einen einzigen Rechnungskreis zu erreichen. Das ist der einzige Weg, alle betroffenen Unternehmungen und damit den Steuerzahler von der gesamten Schuldenlast der ehemaligen Verstaatlichten zu befreien. Und damit wird natürlich die Entwicklungschance der ÖIAG – auch im Hinblick auf spätere Beteiligungen der ÖIAG – deutlich verbessert.

Zur Frage 15: Welche Maßnahmen werden wir als Eigentümervertreter setzen, um weitere Kursverluste der ÖIAG-Unternehmen zu verhindern?

Wir wollen durch die Privatisierung bewusst Vertrauen bei den Investoren schaffen. Ich meine, dass die Klarstellungen, die jetzt getroffen wurden, und auch die Aussagen der fachlich Verantwortlichen helfen werden, dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Wir wollen ganz bewusst auch dem Börsenplatz Wien helfen. Sie können sicher sein, dass im Herbst die erfolgreichsten Privatisierungsaktionen der Geschichte in Wien anlaufen, und dann werden wir, so meine ich, anhand von Fakten diese Situation beurteilen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur letzten Frage hinsichtlich der Refundierungsverpflichtungen:

Die Refundierungsverpflichtungen werden Schritt für Schritt zeitgleich mit dem Abbau der Schulden abgebaut und werden natürlich in den relevanten Bilanzen enthalten sein. Der Wegfall erfolgt Zug um Zug.


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