Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 118

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Für mich war dieser Bericht ein Zeichen dafür, dass wir gerade auf dem tertiären Sektor viel Verbesserungs-, Aufholungs- und Nachholbedarf haben. Der tertiäre Sektor ist von einer Zersplitterung gekennzeichnet, die Vergleichbares in Europa, aber auch in der Welt sucht. Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Akademien, Sozialakademien, Privatuniversitäten neuerdings und einiges andere mehr – bislang alles oder zum Großteil oder zum Teil auch parteipolitische Spielwiesen, wo nur in zweiter und dritter Linie an die Studenten, an die Qualität der Forschung und Lehre und an das Land gedacht wurde. Besitzstanddenken – ich erinnere an die Kunsthochschulen – und gesellschaftspolitische Anliegen standen im Vordergrund oder waren überbewertet.

Kennzeichen der letzten beiden Jahre, und diese umfasst der Bericht, ist nun auch – und das ist neu – eine Zersplitterung der einzelnen in Österreich vergleichbaren Institutionen. Durch die überhastete Einführung des dreigliedrigen Studiums, der kein ausreichender Meinungsbildungsprozess vorangegangen ist, hat man sehr viel Porzellan zerschlagen und Verunsicherung herbeigeführt, insbesondere in der Kaste der Lehrenden.

Kennzeichen der letzten beiden Jahre sind zum größten Teil aus diesem Grund auch überhastete Reformen. Ein UniStG jagte das andere, eine Universitäts-Organisationsreform jagte die andere und so weiter.

Was wollte man erreichen, und das war das politische Ziel in vielen dieser Fragen? – Man wollte die Mobilität sowohl auf dem Sektor der Studierenden als auch auf dem Sektor der Lehrenden verbessern, insbesondere die internationale Mobilität. Es hat sich herausgestellt – und das ist das Kennzeichen nach Veröffentlichung der ersten Studienpläne –, dass diese Mobilität im Inland bald nicht mehr möglich sein wird; als Beispiel dafür seien nur die fünf juristischen Fakultäten in Österreich aufgezeigt. Es wird bald nicht mehr möglich sein, dass ein Jus-Student oder eine Jus-Studentin von Innsbruck nach Graz oder von Graz nach Wien oder umgekehrt wird wechseln können. Und wenn wir es nicht schaffen, im eigenen Land dem Studenten Mobilität zu garantieren, frage ich mich: Wie will man dem Studenten Mobilität international garantieren können?

Wir haben viel Aufholbedarf. Es wurde seitens der verantwortlichen politischen Entscheidungsträger im Meinungsbildungsprozess, der viel zu oft viel zu kurz gewesen ist, die Kritik, die positive Kritik viel zu wenig ernst genommen.

Aus diesem Grund bringen wir heute einen Entschließungsantrag ein, weil wir meinen, dass es notwendig ist, dass man ziemlich am Anfang einer neuen Gesetzgebungsperiode oder am Anfang der Arbeit einer neuen Regierung auch wissen sollte oder öffentlich darüber diskutieren sollte, hier im Hohen Hause und in den Ausschüssen, wie es weitergehen soll und wozu sich diese neue Bundesregierung bekennt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Brinek und Kollegen betreffend Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft, Forschung, Technologie

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen für Reformen im Universitätswesen, in der Forschung und in der Technologie unter Einbeziehung u. a. nachstehender Forderungen zu schaffen:

Weiterentwicklung der Universitätsreform hin zu einer vollen Rechtsfähigkeit

Schaffung von Globalbudgets für Universitäten

Schaffung eines modernen, leistungsorientierten Dienstrechts mit der Möglichkeit, zwischen Universität und Privatwirtschaft zu wechseln (berufliche Mobilität zwischen Berufsfeldern)


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