Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 151

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Ich möchte das auch zum Anlass nehmen, Sie, Frau Bundesministerin, zu fragen – insbesondere da wir jetzt nach den autonomen Lehrplänen auch im Pflichtschulbereich diese Evaluierungsmaßnahmen immer mehr brauchen –, ob es nicht an der Zeit ist, auch diesen Lehrern notwendige Hilfestellungen zu geben. Denn das Zauberwort heißt "Selbstevaluierung", und es wird mitunter nicht jede Schule wirklich in der Lage sein, diese Evaluierungen vorzunehmen. Am wesentlichsten daran ist, dass daraus Konsequenzen gezogen werden und sich Wirkungen ergeben, damit es durch diese Maßnahmen nicht etwa zu einer Verklärung der bestehenden Ist-Situation kommt.

Insgesamt sehe ich in diesem Bericht sehr viele positive Ansätze. Abschließend möchte ich noch besonders hervorstreichen, dass international eine Datenerfassung vorgenommen wurde, die auch im österreichischen Hochschulbereich ihren Niederschlag gefunden hat. Dies ist die Voraussetzung für eine effiziente Mittelnutzung und Budgetgestaltung.

Wichtig wird dabei sein, dass diese Daten nicht allein online im Computer gespeichert sind, sondern dass auch alle jene, die diese Daten brauchen, den Zugang dazu bekommen. All das hat, im internationalen Kontext gesehen, sicherlich Auswirkungen im Hinblick auf eine hervorragend qualifizierte Universität. – Ich erwarte mir insgesamt einen mindestens ebenso guten Bericht über das Jahr 1999. (Beifall bei der SPÖ.)

21.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

21.01

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich komme gleich zum Kuratoriumsbericht, da ich mit Kollegin Plank jetzt kein klärendes Wort wechseln kann, weil sie nicht im Saale ist.

Zum Universitätskuratorium grundsätzlich: Frau Bundesminister! Sie werden sich an die Zeit der Entstehung dieses Kuratoriums erinnern, und Sie werden auch wissen, wie sehr von unserer Seite Kompetenz für dieses Gremium eingefordert wurde. Wir sind glücklich darüber, dass es nun ein solches gibt. Wir sind aber nicht glücklich darüber, dass dieses nur mit solch bescheidenen Möglichkeiten und Ressourcen ausgerüstet ist. Vielleicht kann dieser Nachholbedarf aber in allernächster Zeit gedeckt werden.

Der durchaus kritische, gute Bericht unterstellt den Universitäten, dass sie schwerfällige Verwaltungsstrukturen hätten, dass ein Hochschullehrer-Dienstrecht fehlte, dass die Forderungen nach vergleichbarer Qualität und Zugangssteuerung von Studierenden zu Uni und FH fehlten, dass es Kompetenzprobleme an den Unis gebe und dass der Geltungsbereich der autonomen Budgetverantwortlichkeit zum Zeitpunkt der Berichterstattung 1998 noch zu klein sei, weil damals die Uni Wien noch nicht gekippt war. Weiters werden vom Kuratorium das Fehlen mehrjähriger Budgetrahmen und die schleppende Einführung von Managementinformationssystemen kritisiert.

Auf diese Kritiken geht nun ein Antrag der Freiheitlichen und der ÖVP ein, der folgenden Wortlaut hat:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch, Dr. Brinek und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Bericht (III-21 der Beilagen) des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 1998, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (30 der Beilagen) betreffend Universitätsorganisationsreform

Der Nationalrat wolle beschließen:


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