Es ist mir immerhin in den Verhandlungen gelungen, zu erreichen, dass der gesamte Personalaufwand für die Lehrer und Lehrerinnen sowie für die Universitätsprofessoren und -professorinnen, für das ganze Personal an den Universitäten im Budget abgedeckt ist.
Vorhin hat Kollege Brosz Äußerungen dahin gehend gemacht, es könne nicht stimmen, was da berechnet worden ist, und ich würde mein Budget ständig überziehen. Ich darf ihm daher die Fakten erklären: Das Budget des Ministeriums resultiert aus der Zahl der Dienstposten. Die Zahl der Dienstposten entsteht aus Schülerzahl mal zu haltenden Unterrichtsstunden dividiert durch die Lehrverpflichtung. Und diese Stunden sind zu halten, daher sind diese Dienstposten zu budgetieren.
Im Bundesschulbereich haben wir das genau berechnet, genau budgetiert, und im Bundesschulbereich habe ich das Budget jedes Jahr eingehalten. Im Landeslehrerbereich läuft es anders, da wird in den Verhandlungen zum Finanzausgleich zwischen dem Finanzminister und den einzelnen Bundesländern festgelegt, nach welchen Modalitäten bezahlt wird. Diese Modalitäten gelten dann fünf Jahre, die Länder rufen dieses Geld ab. Dabei ist es nicht möglich, innerhalb eines laufenden Budgetjahres diese Anforderungen zu kontrollieren. Es kann zwar der Rechnungshof zwei, drei Jahre später die Gebarung des Landes kontrollieren, noch einmal drei, vier Jahre später könnte dann der Bund, wenn etwas nicht gestimmt hat, etwas zurückverlangen, nur ist das ein dermaßen mühsames Verfahren, sodass es nicht zu einem aktuellen Budgetcontrolling führen kann.
Ich habe das jedes Jahr dem Herrn Finanzminister, schriftlich nachweisbar, mitgeteilt. Es hat sich aber nichts daran geändert. Ich habe auch jedes Jahr mitgeteilt, dass die Budgetierung bei den Landeslehrern nicht stimmt.
Ich habe bei den diesjährigen Budgetverhandlungen dasselbe angeführt, und deswegen haben wir seit dem Budgetentwurf bis zum Budgetbeschluss auch eine Erhöhung von 600 Millionen Schilling im Bereich der Personalkosten der Landeslehrer vorgenommen.
Es muss nun bei den kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich sichergestellt werden, dass es ein laufendes Controlling gibt, eine laufende Kontrolle der Dienstposten im Vergleich mit den bewilligten Dienstposten und der Anforderungen im Vergleich mit den bewilligten Dienstposten. Diesbezüglich muss einiges geändert werden, was leider in der vergangenen Legislaturperiode nicht geändert worden ist. Es stimmt also nicht, dass dieses Budget ständig überzogen wurde, sondern es stimmt, dass es nicht richtig budgetiert war, worauf ich jedoch immer hingewiesen habe.
Meine Damen und Herren! Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden auch bei der Budgeterstellung in Österreich als so wichtig erkannt, dass gesagt wurde: Innerhalb der Lehre, des Unterrichts, bei den Personalkosten müssen wir das Budget voll abdecken. Wir müssen auch den Betriebsaufwand voll abdecken. Die Schulen erhalten dieselben Beträge, dasselbe autonome Budget wie im vergangenen Jahr. Die Universitäten haben voriges Jahr eine 5-prozentige Kürzung gehabt, heuer werden wir bei den Betriebskosten noch um 3 Prozent kürzen.
Wir haben Schwerpunkte gesetzt. Wenn man fragt: Wie kann man das machen, dass man mit einem etwas gekürzten Budget auskommt?, dann muss ich darauf sagen: Man muss eben Schwerpunkte setzen. Denn in der kurzen Zeit, in der dieses Budget erstellt wurde, ist es nicht möglich, Strukturmaßnahmen zu setzen, ist es nicht möglich, zu überlegen, wo es vernünftige Synergieeffekte gibt, wo ein Kolleg, ein Aufbaulehrgang gemeinsam geführt werden kann. All diese Überlegungen waren vorerst nicht möglich.
Im gesamten Schulbereich können Überlegungen, die wir jetzt anstellen, erst ab dem Herbst 2001 wirksam werden, denn jetzt wird das Schuljahr 2000/2001 geplant. Alle Maßnahmen, die man sich überlegt, um Synergieeffekte zu erzielen, müssen langfristig angelegt werden. Deswegen konnten im Budget 2000 keine Strukturmaßnahmen greifen, deswegen musste die Kürzung der Ermessensausgaben vorgenommen werden.