Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 69

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reheis. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

13.02

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gerade beim Thema "Familienförderungen" lohnt es sich, an das im internationalen Vergleich erkennbare sehr hohe Niveau der familienpolitischen Leistungen Österreichs in der Debatte zum Familien-Volksbegehren zu erinnern. Österreich war mit dem im Jahre 1998 beschlossenen zusätzlich jährlich 12 Milliarden Schilling umfassenden Familienpaket und mit den von Bund und Ländern in der vergangenen Gesetzgebungsperiode zweimalig aufgewendeten 1,2 Milliarden Schilling zur Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen sicherlich auf dem richtigen Weg, konnten doch mit diesem Geld an die 30 000 zusätzlichen Betreuungseinrichtungen geschaffen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Entscheidend für die Geburtenrate ist nicht nur die Geldleistung, sondern auch die Schaffung der Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Mit dem "Karenzgeld für alle" könnten die noch fehlenden 110 000 Betreuungsplätze geschaffen werden.

Geld gießkannenartig zu verteilen, hilft am wenigsten jenen, die es wirklich brauchen, weil es zu wenig ist und es nicht der Existenzsicherung dient. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch muss in Zukunft das Familienförderungssystem besonders die einkommensschwachen Familien, insbesondere Alleinerzieherinnen und Mehrkinderfamilien bevorzugen. Die Förderungen müssen sozial gerecht und treffsicher auf jene Bevölkerungsgruppen, die sie auf Grund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation brauchen, konzentriert werden.

Liest man sich allerdings die Ausschussfeststellungen der Abgeordneten Haller, Steibl und Kollegen zum Familien-Volksbegehren genau durch, so wird man unwillkürlich an unrealistische Wahlversprechen erinnert. Die Formulierungen sind Soll-Formulierungen, wie zum Beispiel – ich zitiere auszugsweise – folgende:

Der Anspruch auf Karenzgeld soll von der Erwerbstätigkeit abgekoppelt und in ein Kinderbetreuungsgeld umgewandelt werden. Oder: Durch unbürokratische Anmeldung soll der Arbeitsplatz Haushalt gefördert werden, damit die Beschäftigung von Arbeitskräften in privaten Haushalten – Kinderbetreuung, Reinigungspersonal et cetera – erleichtert wird. – Zitatende.

Daran, meine Damen und Herren, erkennt man besonders gut, mit wessen Geist diese Ausschussfeststellung beseelt ist. Wer von den einkommensschwachen Familien kann sich bitte mit noch so unbürokratischen Anmeldungen einen Arbeitsplatz "Haushalt" leisten? Welche einkommensschwache Familie wird sich denn für die Kinderbetreuung oder für die Reinigung des Haushaltes jemanden anstellen können? – Doch wohl nicht jene fleißigen und anständigen Bürger, die sich trotz ihres Fleißes und Anstandes kein Schloss, keinen Jaguar, keinen Grund, kein eigenes Haus und keine Eigentumswohnung leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Da können sich wohl nur die von dieser Bundesregierung in jeder Beziehung begünstigten Förderungs-Millionäre der Großbauernschaft und Mütter mit einem entsprechenden Unternehmen freuen, denn nur diese können es sich leisten, zusätzlich für ihren Haushalt noch jemanden für die Betreuung ihrer Kinder beziehungsweise für die Reinigung des Hauses einzustellen, um selbst nur die angenehmen Seiten einer Kindererziehung zu genießen. Einkommensschwache Familien werden dagegen jeden Schilling, den sie sich erarbeiten, für den Unterhalt benötigen und werden sich nicht mit unbürokratischer Anmeldung von Arbeitskräften in ihrem Haushalt beschäftigen können – ganz einfach deshalb, weil sie sich das nicht leisten können.

In dieser Art und Weise geht es in der gesamten Ausschussfeststellung der Regierungsfraktionen weiter – mit Wunschvorstellungen und Versprechen in allen Kapiteln des Familien-Volksbegehrens, um dann in der Schlussbemerkung festzustellen – ich zitiere –:


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