Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 79

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Oder: Kinderbetreuungseinrichtungen. – Vielleicht sollten manche Damen und Herren von der SPÖ – wenn sie zumindest vier Klassen Volksschule hinter sich haben, müssten sie dessen mächtig sein – in der Ausschussfeststellung einfach auf der Seite 2 den siebten Absatz lesen. Da steht nämlich alles, was dazu zu sagen ist.

Frau Kollegin Ridi Steibl hat deutlich gesagt: Die überwiegende Mehrheit der Familien will selbst die Kinderbetreuung übernehmen. Für die SPÖ, so hat man den Eindruck, dürfte allerdings die Wahlmöglichkeit nicht unbedingt gefragt sein. Aus linker Sicht – wenn man nur auf dem linken Auge sieht und das rechte blind ist und der Blick verklärt ist – ist wohl die Frage: Wozu Wahlmöglichkeit? legitim. Die Kinder in die Kinderkrippe, die Mütter in die Gewerkschaft – und die Welt ist in Ordnung! Dann ist aber nur Ihre Welt in Ordnung, unsere Welt ist es nicht! Da sind Sie sehr weit weg von dem, was die Leute wirklich wollen! Wir setzen uns für die Wahlmöglichkeit der Familien ein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. – Bitte.

13.44

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Als voraussichtlich letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erlauben Sie mir, noch einmal auf die grundlegende Problematik zurückzukommen und diese anhand eines Beispieles darzustellen:

Zwei Ehepaare: die beiden Frauen gleich alt und im gleichen Beruf tätig, zum Beispiel Verkäuferinnen, die beiden Männer ebenfalls gleich alt und im selben Beruf tätig, zum Beispiel Kfz-Mechaniker. Der eine Unterschied zwischen den beiden ist, dass das erste Ehepaar keine Kinder, das zweite Ehepaar vier Kinder hat. Das erste Ehepaar kann sich im Laufe seiner Aktivzeit einiges leisten, etwa Auslandsurlaube, ein angenehmes Dasein. Das andere Ehepaar entschließt sich, dass, um den Kindern Nestwärme und Geborgenheit zu geben, ein Elternteil zu Hause bleibt – ich sage gar nicht: die Frau, sondern ein Elternteil bleibt zu Hause –. In diesem Fall müssen sechs Personen von einem Einkommen leben, im anderen Fall zwei Personen von zwei Einkommen. Die Sechs, die mit einem Einkommen auskommen müssen, leben – die gesamte Aktivzeit der Eltern hindurch – an der Armutsgrenze, wenn nicht darunter.

Nun kommt jener Tag, an dem die zwei Ehepaare in Pension gehen und die vier Kinder des zweiten Ehepaares inzwischen berufstätig sind. – Und jetzt komme ich auf den springenden Punkt: Aus den Beiträgen dieser vier Kinder werden auf Grund des Umlageverfahrens drei Pensionen finanziert. Zwei Pensionen gehen an das andere Ehepaar, die sich zeitlebens haben alles erdenklich Angenehme leisten können, und nur eine Pension an die eigenen Eltern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Das ist der Hintergrund, hinter dem jegliche Maßnahme gesehen werden muss, die in Richtung Kinderbetreuungsgeld und flankierende Maßnahmen hiezu gehen. Es geht um eine deutliche Verringerung dieser krassen Ungleichheit bei ansonsten äußerlich gleichen Voraussetzungen.

Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen zum so genannten Karenzgeld für alle anbringen.

Das Erste ist eine sehr simple Feststellung: Die Kosten und die Mühe der Erziehung eines Kindes sind die selben – unabhängig vom Stand der Mutter; ob diese nun berufstätig ist, ob sie Studentin ist, ob sie selbständig ist, ob sie Bäuerin ist. Es geht darum, die Mehrkosten für die Erziehung eines Kindes abzugelten. Daher Karenzgeld für alle in diesem Sinn.

Und das Zweite ist die Obergrenze. – Was die Obergrenze betrifft, so ist das ein willkommenes Thema, um an den Neidkomplex des Österreichers zu appellieren.

Hohes Haus! Es ist bereits von der Opposition moniert worden, dass Sozialministerin und Finanzminister hiezu heute im "Morgenjournal" unterschiedliche Äußerungen von sich gegeben


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