Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 163

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Gusenbauer wurde gefragt, was er empfunden hat, als die Verstaatlichte damals pleite war. Er sagte darauf: Diese Katastrophe hat die klare Notwendigkeit gezeigt, Reformen durchzuführen, um die Unternehmen einerseits zu sanieren und andererseits wettbewerbsfähig zu machen. – Meine Damen und Herren! Wenn es zuerst einer Katastrophe bedarf, dass man draufkommt, dass Reformen notwendig sind und die Unternehmen wettbewerbsfähig gemacht werden sollen, dann muss ich sagen, so stelle ich mir Unternehmertum, so stelle ich mir moderne Wirtschaftspolitik sicherlich nicht vor.

Ich meine daher, wir werden die Globalisierung nicht aufhalten – nicht wir und nicht Sie. Deswegen bleibt uns nichts anderes übrig, als den Wirtschaftsstandort und die Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen, damit sie sich in dieser globalisierten Welt durchsetzen. Dazu sind drei Dinge notwendig. Wir müssen die richtigen Eigentümer als strategische Partner suchen, und dieser Aufsichtsrat ist dazu beauftragt, diese zu finden. Wir müssen die Aktienmärkte beleben. Ich zitiere aus einer deutschen Studie, die beweist, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt um fast einen Prozentpunkt höher wäre, würde der Aktienmarkt belebt sein; das ist auf Österreich umgelegt ein um 10 Milliarden Schilling höheres jährliches Bruttoinlandsprodukt. Und wir müssen Konzepte für eine moderne Mitarbeiterbeteiligung finden, denn auch diesbezüglich hinken wir in Österreich den anderen EU-Ländern und vor allem auch Amerika deutlich hinten nach. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

19.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Gleich zu Beginn möchte auch ich einen Abänderungsantrag einbringen, zuvor jedoch Frau Kollegin Pecher darauf hinweisen – Kollege Gradwohl hat das in einem Zwischenruf gesagt –, wenn man in einem Glashaus sitzt, dann soll man nicht mit Steinen werfen. Wir haben die Koalitionsanträge auch erst am Tag des Industrieausschusses bekommen. Man hätte jetzt auch noch Zeit gehabt, die Vernünftigkeit unserer Anträge, die wir eingebracht haben (Abg. Böhacker: Wer?) – Gradwohl hat in Bezug auf Kollegin Pecher gemeint, im Glashaus solle man nicht mit Steinen werfen; da hat er Recht –, zu prüfen. (Abg. Böhacker: Mit Pflastersteinen!)

Doch nun zu meinem Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossinnen und Genossen zum Bericht des Industrieausschusses über die Regierungsvorlage (48 der Beilagen): Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) (77 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 4 wird angefügt:

"Die Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, finden nach der Verschmelzung der PTA und der PTGB mit der ÖIAG weiterhin auch für alle in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Post-AG und der Telekom-AG und Töchter dieser beiden Unternehmungen Anwendung."

*****

Soweit mein Abänderungsantrag. Dieser soll der rechtlichen Klarstellung dienen, damit das Bundesgleichbehandlungsgesetz auch in Zukunft für diese Bediensteten angewendet werden kann.


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