Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 162

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Die vom Kollegen Dobnigg behauptete Kündigung durch Präsidenten Prinzhorn in Niklasdorf hat nie stattgefunden. Vielmehr wurde von Staats wegen gekündigt, weil dieser verstaatlichte Betrieb bis zur Zahlungsunfähigkeit herabgewirtschaftet wurde. Kollege Prinzhorn hat diesen unter staatlicher Führung herabgewirtschafteten Betrieb übernommen und alle Arbeiter und Angestellten wieder eingestellt, damit sie Arbeit haben, obwohl der Staat nicht in der Lage gewesen wäre, diesen Betrieb weiter zu führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pecher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.13

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) – Nicht schon wieder, jetzt ist es schon langsam fad. Ich werde es gerne schriftlich begründen, warum ich doch geblieben bin.

Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Abänderungsanträge der sozialistischen Partei liegen Ihnen heute schon vor, insgesamt wurden sechs Abänderungsanträge unmittelbar vor Beginn des Industrieausschusses eingebracht. Die Abgeordneten hatten natürlich keine Möglichkeit, diese Abänderungsanträge zu studieren. Wenn man sie nachträglich liest, hat man das Gefühl, sie sollen dazu dienen, das Gewissen derer zu beruhigen, die sich vor ihren gewerkschaftlichen Mitgliedern rechtfertigen müssen. (Abg. Dobnigg: Die Mitglieder des Industrieausschusses haben das beim Hearing bekommen!) – Ja, beim Industrieausschuss, während des Hearings haben wir sie bekommen. Solche Abänderungsanträge sollte man normalerweise zumindest einen Tag lang studieren können. (Abg. Gradwohl: Wie war das mit den Koalitionsanträgen? Wann haben wir die bekommen?) – Ich habe nur 4 Minuten Zeit, und ich bitte Sie, mich ausreden zu lassen.

Diese Abänderungsanträge entsprechen auch nicht den Vorstellungen einer modernen Wirtschaftspolitik, und sie dienen auch sicherlich nicht dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und zu stärken. Ich darf einen wichtigen Paragraphen aus diesen Abänderungsanträgen vorlesen, um zu zeigen, warum ich das meine.

Im Regierungsvorschlag heißt § 7 Abs. 1 ganz eindeutig: Die ÖIAG ist mit der gänzlichen oder teilweisen Privatisierung betraut. Dieser § 7 soll laut Abgeordnetem Verzetnitsch und GenossInnen insofern abgeändert werden – ich zitiere –:

Die ÖIAG ist eine Beteiligungsgesellschaft zur langfristigen Wahrung der Interessen des Bundes im Hinblick auf die Erhaltung wesentlicher österreichischer Wirtschaftsunternehmen und Wertschöpfung am Standort Österreich, soweit wirtschaftlich vertretbar. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen sagen, wenn ich im Aufsichtsrat einer solchen AG säße, würde ich nicht wissen, was der Wille des Eigentümers in Bezug auf diese Aktiengesellschaft nun tatsächlich ist.

Meine Damen und Herren! Was heißt denn wirtschaftlich vertretbar? – Sind 80 Milliarden Schilling Schulden, die die ÖIAG angehäuft hat, noch wirtschaftlich vertretbar? Einer der Experten, die diesem Ausschuss beziehungsweise diesem Hearing beigewohnt haben, hat auch gesagt: Ohne Hereinnahme von PTBG kann die ÖIAG ab 2003 weder die Zinsen zurückzahlen, geschweige denn die Schulden, die angefallen sind, tilgen.

Ich meine daher, es ist notwendig, dass ein klarer Privatisierungsauftrag da ist. Alles andere würde Zuwarten bedeuten und würde bedeuten, dass sich der Schuldenberg weiter vergrößert. Man hat schon das Gefühl, dass die Wirtschaftspolitik der Sozialisten in den letzten Jahren eher einer Blockadepolitik oder "einer Zwangsbeglückung, die man sich nicht mehr leisten kann, gleicht", wie das Ihr ehemaliger Finanzminister sehr zutreffend beschrieben hat. Aber auch das Zitat des Herrn Gusenbauer in der Zeitschrift "Unternehmer" vom April dieses Jahres schlägt deutlich in diese Kerbe.


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