Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 175

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Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ÖIAG-Gesetz 2000 in 77 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen mehrere Abänderungsanträge eingebracht.

Ferner liegen zwei Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungsweise den Verlangen auf namentliche Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 1 Abs. 2 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel I § 1 Abs. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen bezieht sich auf Artikel I § 3 Abs. 3.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 4 Abs. 1 eingebracht.

Wer dafür stimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Artikel I § 4 Abs. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen bezieht sich auf Artikel I § 5 Abs. 1.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen, und ich gehe daher so vor.

Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.


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