Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 215

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muss sein, Kollege Schweitzer. (Abg. Mag. Schweitzer: Ich habe gar nichts gesagt! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ein Salzburger Konsument kauft sich eine Wohnung in Salzburg. Es gibt zwei Miteigentümer, die ihm über ein Maklerbüro vermittelt werden. (Abg. Dr. Ofner: ... schon gehört im Ausschuss!) Das hat sehr viel damit zu tun, Kollege Pumberger. Es mag ein Arzt das nicht verstehen, aber die Juristen in diesem Hause werden es verstehen. – Kaufpreis: 3 Millionen Schilling. Das ist die Bemessungsgrundlage für das Honorar. Vereinbart wurde – nachdem der Käufer schriftlich verpflichtet worden war, einen ganz bestimmten Rechtsanwalt zu nehmen –: 2 Prozent der Kaufvertragssumme plus Umsatzsteuer und Barauslagen, in etwa 85 000 S.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Abrechnung aus diesem Fall. Die Abrechnung ... (Abg. Dr. Khol: Da gibt es aber ein Amtsgeheimnis!)  – Herr Kollege Khol! Ich wurde von dem betreffenden Käufer, der als Konsument zu mir in die Konsumentenberatung gekommen ist, heute ermächtigt, diesen Fall darzustellen. (Abg. Gaugg: Tragisches Einzelschicksal! Stell dir vor, jetzt ...!)  – Die Abrechnung, Kollege Gaugg – und daher gibt es die Konsumentenberatung in der Arbeiterkammer, merken Sie sich das! –, beträgt 576 000 S.

Jetzt kann man natürlich fragen – Kollege Gaugg, Sie sollten noch hier bleiben! –, wer die Verkäuferin ist, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, wer sich einen derartigen Rechtsanwalt aussucht, ist entweder inkompetent oder unsensibel. Es ist Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl. Ich empfehle ihr, dass die ausgewählten Juristen der freiheitlichen Fraktion sie darüber beraten, wie man in diesem Fall vorgeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe daher hier folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Terezija Stoisits zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (59/72 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, bei der nächsten Novellierung der Rechtsanwaltsordnung und des RATG auch gesetzliche Regelungen vorzusehen, die

1. eine generelle Reform des anwaltlichen Kostenrechts (um besondere Aufklärungspflichten des Rechtsanwaltes über den zu erwartenden Honoraranspruch vorzusehen und eine bessere Information der KlientInnen zu gewährleisten),

2. ein nachdrücklicheres Verbot der quota litis und der erfolgshonorierten Prozesshonorierung durch Rechtsanwälte und Prozessfinanzierungsgesellschaften,

3. eine Einbeziehung aller RechtsanwaltsanwärterInnen und RechtsanwältInnen ab dem Beginn ihrer Tätigkeit in die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammern mit einer ausreichenden Mindestversorgung,

4. das aktive und passive Wahlrecht für RechtsanwaltsanwärterInnen in den Rechtsanwaltskammern,


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