misslichen Verhältnissen, ein mehrfacher Griff in die Taschen der ‚kleinen Leute‘ und eine totale Missachtung der eigenständigen Rechte von Frauen.
Die An- und Übergriffe dieser Bundesregierung auf die BürgerInnen, auf Vereine, Zeitungen, Zivildiener und auf KritikerInnen dieser Regierung finden nun einen weiteren traurigen Höhepunkt in den Bestrebungen, die gesetzliche ArbeitnehmerInnenvertretung massiv zu schwächen.
Wir sind der Meinung, dass die betroffenen Bevölkerungsschichten, gerade in Zeiten von Wahlen zu ihrer Interessensvertretung ein Recht darauf haben, zu erfahren, gegen welche Maßnahmen ihre Interessen vertreten werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
Das umfassende Paket der Regierung zwingt uns zu einem umfangreichen Fragenkatalog. Die ersten fünf Fragen sollen jedoch Grundsätze klarstellen, welche hinter dieser Form der Regierungspolitik versteckt werden:
1. Der überwiegende Teil der Personen, die eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beantragen, ist nicht nur körperlich abgerackert oder krank, sondern auch arbeitslos. Warum planen Sie gemeinsam mit Bundesministerin Sickl, die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für diese Menschen ersatzlos zu streichen, wissend, dass ein großer Teil der Betroffenen nur noch länger von Arbeitslosigkeit betroffen sein wird, als dies bisher schon der Fall war?
2. Im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes für alle planen Sie, die Sondernotstandshilfe für Personen, die nach der Kinderbetreuungszeit ohne Einkommen beziehungsweise ohne Möglichkeit zur Kinderbetreuung sind, komplett abzuschaffen. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für Personen, welche die Kinderbetreuungszeit in Anspruch genommen haben, geltend werden zu lassen. Halten Sie dieses Ausstiegsprogramm für Frauen für eine sozial- und gesellschaftspolitisch zielführende Maßnahme?
3. Der radikale Abbau von Zivildienern führt bei vielen sozialen Dienstleistungen zu Unterversorgung beziehungsweise Versorgung auf niedrigstem Niveau. Gleichzeitig bewirken Ihre Kürzungen, dass dem Bund in etwa so viele Einnahmen von den Beschäftigern entfallen, wie die Einsparungen ausmachen. In den kommenden Budgetjahren werden auf Grund dieser Budgetnovelle unabsehbare Folgekosten anfallen. Während den Präsenzdienern in Zukunft die Präsenzzeiten als Beitragszeiten für die Pensionsversicherung angerechnet werden, soll dies bei Zivildienstzeiten nicht der Fall sein.
Haben Sie dieser Regelung deshalb zugestimmt, weil Sie darin eine Möglichkeit sehen, Ihr Arbeitsprogramm für Langzeitarbeitslose auch in diese Bereiche ausdehnen zu können?
4. Während Sie noch vor wenigen Monaten Beitragskürzungen bei der Arbeiterkammerumlage kategorisch ausgeschlossen haben, halten Sie und andere Mitglieder der Bundesregierung Beitragssenkungen jetzt für denkbar und die Kritik der Arbeiterkammern an der Politik der Bundesregierung für überzogen.
Welche Maßnahmen gegen die Arbeiterkammern sind aus derzeitiger Sicht geplant oder vorstellbar?
5. Ist es Ihrer Meinung nach mit der österreichischen Verfassung, dem EU-Recht und dem Koalitionsabkommen vereinbar, wenn im Pflichtarbeitsprogramm ‚Integra‘ beispielsweise ein männlicher Arbeitsloser mit einer Notstandshilfe von 10 000 öS und eine weibliche Arbeitslose mit einer Notstandshilfe von 7 000 öS (plus 20 Prozent Bürgergeld) für gleichwertige Arbeit unterschiedliches Entgelt, noch dazu weit unter jeder ortsüblicher beziehungsweise kollektivvertraglicher Entlohnung erhalten?