Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 80

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Neben diesen gesellschaftspolitisch grundlegenden Fragen sehen wir uns aber auch gezwungen, Details zu den derzeit in Diskussion stehenden Umsetzungen des Regierungsprogramms zu hinterfragen.

Der von Jörg Haider initiierte Angriff auf die Arbeiterkammern zielt auf eine Schwächung, wenn nicht gar Zerschlagung der Arbeiterkammern ab. Ihrem eigenen Betrieb würden Sie sicherlich nicht zumuten, seine Aufgaben unter 40-prozentigen Einsparungen weiter wahrzunehmen. Außerdem ist zu befürchten, dass durch die Flut der kurzfristigen Gesetzesänderungen und durch die immer unverständlicher werdenden Gesetze der Beratungsbedarf der ArbeitnehmerInnen stark steigen wird.

6. Gibt es im Zusammenhang mit der Forderung nach Kürzungen der Arbeiterkammerbeiträge mündliche oder schriftliche Absprachen beziehungsweise Side-Letters der Regierungsparteien?

7. In welchem Ausmaß sind Beitragskürzungen für Sie vorstellbar, und haben Sie dieses Vorhaben mit den Vorarlberger und Tiroler Arbeiterkammerpräsidenten abgesprochen?

8. Sind für Sie die ‚zahlreichen Direct Mailings‘ der Arbeiterkammer und die sonstigen AK-Informationen, die bisher zu einer bedeutenden Erhöhung der Wahlbeteiligung beigetragen haben, verzichtbar?

9. Welche Leistungen der Arbeiterkammern sind Ihrer Meinung nach entbehrlich und könnten daher eingespart werden?

10. Wie hoch sind Ihren Informationen nach die möglichen Einsparungen (in Prozent der Gesamtaufwendungen) durch Kürzungen der Bezüge beziehungsweise Pensionen der AK-FunktionärInnen beziehungsweise Angestellten, wie sie von Ihrem Regierungspartner FPÖ verlangt werden?

11. Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung mit einer Kürzung der Umlage für die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen?

12. In welcher Form und welchen Angelegenheiten werden Sie Ihrer Aufsichtspflicht über die Arbeiterkammern nachkommen?

In der vergangenen Woche wurde von Ihnen das Programm ‚Integra‘ der Öffentlichkeit vorgestellt. Offensichtlich auf Grund des öffentlichen Drucks wurde dieses Programm für Langzeitarbeitslose gegenüber den anfänglich geplanten Vorhaben zwar wesentlich verändert. Es beinhaltet aber nach wie vor äußerst bedenkliche Bestimmungen:

13. Warum sehen Sie nicht die Möglichkeit vor, ein Programm für Langzeitarbeitslose auf Basis von Freiwilligkeit durchzuführen?

14. Die Zahl der Betroffenen wurde für das Jahr 2000 auf 1 000 Personen reduziert. Wer soll diese Personen nach welchen Kriterien auswählen?

15. Ist es für diese Regierung vertretbar, als zumutbare Beschäftigung auch solche Tätigkeiten einzustufen, die nicht kollektivvertraglich oder ortsüblich entschädigt werden?

16. Entspricht es den frauenpolitischen Intentionen dieser Regierung, ungleiche Einkommenschancen für Frauen durch solche Maßnahmen fortzuschreiben und zu verfestigen?

17. Halten Sie es für möglich, dass Langzeitarbeitslose auch in Bereichen eingesetzt werden, in denen bisher Zivildiener gearbeitet haben, und entspricht dies den Intentionen dieser Regierung?

18. Im Koalitionsabkommen wird ‚die Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen‘ geplant. Welche Änderungen planen Sie?


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